Kreis Germersheim Im gestohlenen Taxi in die Psychiatrie

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Vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal ist das Verfahren gegen den 38-jährigen Speyerer zu Ende gegangen, der am 9. März auf der B 9 zwischen Speyer und der Anschlussstelle Wörth neun Autos innerhalb einer Stunde zu Schrott gefahren hat (wir berichteten). Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes im psychiatrischen Landeskrankenhaus an.

An vier Verhandlungstagen seit Anfang September schilderten 22 Zeugen die Unfallfahrt des Beschuldigten nach Wörth. Es waren Geschädigte, Polizisten und einige unbeteiligte Augenzeugen. Am letzten Verhandlungstag waren es noch sechs, die aussagten, darunter die Taxifahrerin, der der Angeklagte in Speyer das Auto geraubt hatte. Die Frau hatte im Fliederweg auf eine Kundin gewartet, als er laut Aussage die Tür aufriss, sich auf den Rücksitz warf und sie anherrschte, ihn zum Flughafen nach Frankfurt zu fahren. Die Frau sagte aus, sie habe zuerst an einen Irrtum geglaubt. Dann sei ihr aber schnell klar geworden, dass mit dem Mann etwas nicht stimmte. Es sei sein Blick gewesen, außerdem habe er sie geschlagen. Sie habe den Schlüssel abgezogen und das Auto verlassen, aber er war noch schneller draußen, stieß sie weg, nahm ihr den Schlüssel ab, beschimpfte sie, glitt auf den Fahrersitz und raste davon. Ein weiterer Zeuge, der mit seinem Kleintransporter auf der Schifferstadter Straße nahe dem Kreisel fuhr, sah, wie der Beschuldigte mit unverminderter Geschwindigkeit erst auf ein anderes Auto fuhr und dann ihn selbst rammte. Am anderen Ende der wilden Fahrt an der Anschlussstelle B 10 bei Wörth sah ein Zeuge aus Karlsruhe ihn im Rückspiegel heranrasen, ehe er auf sein Auto drauf fuhr. Sein erster Gedanke sei gewesen: Da hat einer eine Bank überfallen und ist auf der Flucht. Auch bei ihm, ebenso wie bei der Taxifahrerin, entschuldigte sich der Beschuldigte, der vom Speyerer Anwalt Jan Fritz verteidigt wurde. Weitere Zeugen waren sein Bewährungshelfer und die ihn zu Beginn der Einweisung behandelnde Ärztin, die er von der Schweigepflicht befreit hatte. Er erhalte seine Medikamente auf eigenen Wunsch als Depotspritzen einmal monatlich, was bedeute, dass er die Einnahme nicht mehr vergessen könne. Alle Zeugen im Verfahren, die den Beschuldigten während oder unmittelbar nach der Schreckensfahrt und später im Klinikum erlebt hatten, berichteten von zwei verschiedenen Menschen: Mit Medikamenten eingestellt ein ruhiger, kooperationsbereiter Mann und ein nicht ansprechbarer, sehr aggressiver, in seiner eigenen Welt Lebender während der Tat. Die psychiatrische Gutachterin Iris Schick hatte nicht den geringsten Zweifel, dass der Beschuldigte während der Taten im März schuldunfähig gewesen war. Seine Abhängigkeit von Rauschmitteln sei bisher nicht bearbeitet, so sei trotz Depotspritzen nicht mit Sicherheit Gefahr für die Allgemeinheit auszuschließen, Sie empfahl daher die dauernde Einweisung. In den Schluss-Anträgen vom Vertreter der Staatsanwaltschaft und Verteidiger ging es allein um diese Einweisung: Während der Staatsanwalt der Gutachterin folgte, hielt Verteidiger Fritz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Bewährung mit entsprechenden Behandlungsauflagen für ausreichend. Das Gericht wertete am Ende das Risiko für die Allgemeinheit zu hoch, um ihn aus der Klinik zu entlassen.

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