Germersheim/Landau Hells Angel wegen Messerstich bei Trauerfeier angeklagt

Der Angeklagte ist Mitglied der Rockergruppe Hells Angels.
Der Angeklagte ist Mitglied der Rockergruppe Hells Angels.

Der Messerstich, mit dem ein Mitglied der Rockergruppe Hells Angels einen 34-Jährigen schwer verletzt haben soll, hat nun ein juristisches Nachspiel.

Ende Dezember vergangenen Jahres kam es am Rande einer Trauerfeier auf dem Germersheimer Friedhof zu einem Streit. Dabei wurde ein 34-Jähriger mit einem Messer im Gesicht verletzt. Mutmaßlicher Täter ist ein 39-jähriges Mitglied der Rockergruppe Hells Angels. Die Staatsanwaltschaft Landau hat nun Anklage wegen schwerer Körperverletzung vor dem Schöffengericht des Landauer Amtsgerichts erhoben.

Dem der Rockergruppierung Hells Angels zugeordnete 39-Jährige wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, den 34-Jährigen am Rande der Trauerfeier zu einem Gespräch aufgefordert zu haben. Zusammen seien sie auf den beim Friedhof angrenzenden Parkplatz gegangen. Dort entwickelte sich der Staatsanwaltschaft Landau zufolge eine zunächst verbale Auseinandersetzung, bei der der Angeschuldigte dem 34-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Dann soll er ein Messer gezogen, es quer über die linke Gesichtshälfte des Geschädigten gezogen und ihm so eine zirka zehn Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass davon eine das Gesicht erheblich entstellende dauerhafte Narbe zurückbleiben wird. Damit sei der Straftatbestand eines Verbrechens der schweren Körperverletzung gemäß Paragraf 226 des Strafgesetzbuchs erfüllt.

Aufgrund des Ermittlungsergebnisses geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Hintergrund der Tat eine einige Wochen zuvor erfolgte Tätlichkeit war. Mutmaßlicher Täter soll der 34-Jährige gewesen sein. Ein 33-Jähriger Hells Angel soll damals Opfer gewesen sein. Gegen diesen bestehe der Anfangsverdacht, dass er den 39-jährigen Angeschuldigten zu der schweren Körperverletzung am 27. Dezember angestiftet hat. Die Ermittlungen dauerten noch an. Der 39-jährige mutmaßliche Täter befinde sich seit Januar in Untersuchungshaft und habe bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Zu den Vorwürfen äußert er sich laut Staatsanwaltschaft nicht. Das Amtsgericht Landau habe nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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