Kreis Germersheim Höhere Krankenhilfe für Asylbewerber: Landrat nennt AfD-Antrag perfide

Am 22. Januar wurden in Aschaffenburg ein Kind und ein Mann von einem psychisch kranken Asylbewerber erstochen.
Am 22. Januar wurden in Aschaffenburg ein Kind und ein Mann von einem psychisch kranken Asylbewerber erstochen.

Dass die AfD im Kreistag eine Erhöhung des Krankenhilfe-Budgets für Asylbewerber fordert, überrascht. Oder doch nicht? Landrat Martin Brandl sprach von einem perfiden Antrag.

AfD-Fraktionsvorsitzender Andreas Wondra erinnerte in der jüngsten Sitzung des Kreistags in Wörth an die schreckliche Tat vom Januar in Aschaffenburg, bei der ein Asylbewerber aus Afghanistan ein zweijähriges Kind und einen 41 Jahre alten Mann erstochen hat. Dieser Vorfall reiche sich „in eine Liste von Taten mit unschuldigen Opfern. Unter diesen sind leider auch immer öfter Kinder als Opfer zu beklagen“, sagte Wondra. Er zitierte dann auch einer Studie der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) wonach 30 Prozent der Geflüchteten in Deutschland psychisch krank seien.

Wondra verwies darauf, dass die Kreisverwaltung im Jahr 2025 mit 1850 nicht krankenversicherten Asylbewerbern rechne. Für 100 Fälle ist Krankenhilfe im Haushalt veranschlagt. „Im Anbetracht, dass 30 Prozent der Geflüchteten in Deutschland laut BAfF psychisch krank sind, ist die veranschlagte Fallzahl für Krankenhilfe bei nicht krankenversicherten Asylbewerbern zu niedrig“, betonte Wondra. Auf Grund „der akuten Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung“ forderte die AfD, die Leistung der Krankenhilfe zur psychologischen Behandlung bei Asylbewerbern um mindestens 500 Fälle aufzustocken, Bei Behandlungskosten von 5000 Euro ergebe dies mindestens 2,5 Millionen Euro zusätzlichen Budgetbedarfs im Haushalt, rechnete Wondra vor. Das Geld soll zeitnah vom Land eingefordert werden.

Landrat: Sie wollen einer Gruppe Stempel aufdrücken

Laut der Deutschen Gesellschaft für Psychische Gesundheit seien 27,8 Prozent der Deutschen von einer psychischen Erkrankung betroffen, entgegnete Landrat Martin Brandl (CDU) auf Wondras Ausführungen. „Die Anzahl ist also genauso hoch wie bei den Asylbewerbern“, so Brandl weiter. Bei 6 bis 7 Prozent der Geflüchteten bestehe akuter Handlungsbedarf. „Das ist der Grund, warum ich Ihren Antrag für unanständig halte, Sie versuchen einer Bevölkerungsgruppe den Stempel aufzudrücken, dass die alle ein Rad abhaben“, kritisierte Brandl den AfD-Antrag. Jeder bekomme in die Deutschland die Behandlung, die er benötige. „Auch wenn das Budget nur für 100 Patienten reicht, dann bekommen auch der 101. und der 120. diese Hilfe, wenn sie sie brauchen. Die Einrichtungen sind vorhanden“, betonte Brandl.

Er habe eine klare Haltung zur Migration, so der Landrat weiter. Im Land werde sich etwas tun, die Zuwanderungsgesetze würden verschärft. „Aber ich halte es nicht für richtig, eine Gruppe von Menschen zu stigmatisieren, die hier in Deutschland ist“, sagte Brandl.

Wondra wollte sich damit nicht zufrieden geben. Der AfD-Antrag sei nicht perfide. „Es geht uns um den Bevölkerungsschutz. Wir sind selbst betroffen. Wir wissen doch alle, was am 27. Dezember 2017 in Kandel passiert ist. Kandel ist überall“, sagte Wondra.

Dann meldete sich Thorsten Rheude (CDU) zu Wort. Bei den Haushaltsberatungen habe konstruktive Vorschläge von der AfD vermisst, wie ein Haushaltsausgleich zu erreichen sei. „Und jetzt soll der Kreishaushalt um 2,5 Millionen aufgebläht werden, für eine Pflichtaufgabe, die wir sowieso erfüllen“, sagte Rheude. Er schlug vor, in den Flüchtlingsunterkünften lieber mehr Sozialarbeiter einzusetzen. „Bei den 6 Prozent, die tatsächlich psychologische Hilfe brauchen, reichen 5000 Euro sowieso nicht. Bei uns gibt es Beratung, Behandlung alles was nötig ist. Das ist ausreichend. Aber das interessiert Sie ja nicht. Sie wollen Unsicherheit schüren, aber da machen wir nicht mit“, sagte Rheude in Richtung AfD, deren Antrag mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

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