Kreis Germersheim „Gewerbegebietanbindung“ vorerst zurückgestellt

Mit vielen Bauthemen hat sich der Gemeinderat Westheim am Montag befasst. 13 Tagesordnungspunkte hakte er in einer Stunde ab. Wie das geplante Gewerbegebiet „Im kleinen Ballenweg“ an den Verkehr angebunden werden soll, blieb offen. Weil keine Kosten bekannt waren, vertagte der Rat das Thema einstimmig. Die wahrscheinlichste Lösung: Anbindung mittels Einmündung, also einer Erschließungsstraße.
Wie berichtet, will die Ortsgemeinde am Ortsausgang Richtung Weingarten/Lustadt ein Gewerbegebiet verwirklichen. Das beauftragte Planungsbüro Piske hat zwei Varianten erarbeitet, wie das Gebiet ans Straßennetz angeschlossen werden kann. Option eins: mittels Kreisel. Option zwei: mittels Einmündung. „In den Fraktionen waren wir uns so ziemlich einig, den Kreisverkehr wegzulassen“, sagte der zuständige Ortsbeigeordnete Otto Hoffmann (CDU). Und fügte an, dass die Kommune nach derzeitigem Stand für einen Kreisel keine Zuschüsse erhalte. Die geringeren Kosten und der geringere Flächenverbrauch sprächen für die Einmündung, betonte Hoffmann. Laut Sitzungsvorlage benötigt der Kreisverkehr eine Fläche von etwa 4700 Quadratmeter, die Einmündung nur 1780 Quadratmeter. Zudem heißt es: „Aus dem benötigten Grunderwerb zur Anbindung folgt, dass die Variante Kreisverkehrsplatz zu zirka dreifach so hohen Kosten wie die Einmündung führen wird.“ Um welche Kosten es dabei geht, also konkrete Zahlen, nannte das Büro laut Sitzungsvorlage nicht: „Hinsichtlich der Kosten hat das Planungsbüro Piske keine nähere Kostenschätzung erstellt.“ Für Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) und Achim Mohnhaupt (parteilos/SPD-Fraktion) unverständlich, weil das Büro 12.000 Euro für den Auftrag erhalten hat. Auch Vertreter von CDU und FWG wollten zumindest die Kostenschätzung für die Einmündung. Sascha Gießler (FWG) machte darauf aufmerksam, dass die Kreisellösung „viele tote Flächen“ umfasse, die es dann „zu hegen und pflegen“ gelte – und die als „laufende Kosten“ zu einem finanziellen Mehraufwand führten. Otto Hoffmann erkannte den „Klärungsbedarf“. Sein Vorschlag: Die Verwaltung soll klären, welche Leistungen der vergebene Auftrag an das Büro konkret umfasse. Der Rat stellte das Thema zurück, will warten bis die Unterlagen vollständig, die Zahlen geklärt sind. Mehrheitlich keine Bedenken hat der Rat gegen den Umbau des auf Westheimer Gemarkung an der L 538 zwischen Westheim und Bellheim stehenden Kompostwerks zu einer Biogas-Anlage. Nur die drei CDU-Mitglieder erhoben Bedenken. In der Sitzungsvorlage war ausgeführt, dass „die Verkehrserschließung der Biogas-Anlage auch weiterhin ausschließlich über die B 9, die L 538 sowie die L 539 erfolgt“, also Ortsdurchfahrten in Westheim und Bellheim vermieden werden sollen. Um Westheim mit zusätzlichem Verkehr nicht zu belasten, wurde auf Wunsch von Susanne Grabau (FWG) diese Passage in den Beschluss übernommen. Einstimmig gab der Rat grünes Licht für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel: Die bisher als Sonderbaufläche „Biokompostanlage“ ausgewiesene Fläche soll aufgehoben und durch eine Sonderbaufläche für die Abfallwirtschaft ersetzt werden. Ebenfalls einstimmig hat der Rat die dritte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „1. Erweiterung Obere Heide“ beschlossen: Somit sind dort Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Bei einer Gegenstimme von Angelika Schmitt (CDU) gab der Rat einem Bauantrag zur Errichtung eines 35 Meter hohen Mobilfunkmastes auf einer bisherigen Ökofläche im „großen Ballenreich“ statt. Nichts einzuwenden hatte das Gremium gegen zwei Bellheimer Bebauungspläne: Mit dem Bebauungsplan „Zeiskamer Straße 80“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet am nördlichen Ortsausgang in Richtung Zeiskam geschaffen, wohin der Penny-Markt verlegt werden soll. Und: Über den Bebauungsplan „Gahnerb“ will Bellheim ein Ärztehaus ermöglichen.