Germersheim/Koblenz Gericht: Kein Anspruch auf Baugenehmigung für Moscheebau

So sollte die Moschee aussehen, die Ditib seit Juni 2019 bauen möchte.
So sollte die Moschee aussehen, die Ditib seit Juni 2019 bauen möchte.

Der Verein Ditib Türkisch islamische Gemeinde Germersheim hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung der von ihm geplanten Moschee. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte. Die Nutzfläche von etwa 2226 Quadratmeter und zwei Gebetsräumen mit einer Gesamtfläche von insgesamt zirka 625 Quadratmeter ist für das besondere Wohngebiet in Germersheim nicht gebietsverträglich, urteilte im April das Verwaltungsgericht in Neustadt. Dem schloss sich das OVG nun an und lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Lesen Sie hier mehr.

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