Kreis Germersheim Geländekauf für Südumgehung hat begonnen

Hinter Bellheim in Fahrtrichtung Knittelsheim: Ein Kreisel soll hier die Südumgehung mit der geplanten Westspange verbinden.
Hinter Bellheim in Fahrtrichtung Knittelsheim: Ein Kreisel soll hier die Südumgehung mit der geplanten Westspange verbinden.

«Bellheim.» Der Geländeankauf für die geplante Südumgehung durch das Land hat begonnen und den Eigentümern droht Zwangsenteignung, wenn sie nicht freiwillig verkaufen, schreibt der Bellheimer Herbert Gawrisch und beruft sich dabei auf im Dorf kursierende Gerüchte. „Ja, es trifft zu, dass wir auf Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses mit dem für die bauliche Umsetzung erforderlichen Grunderwerb begonnen haben“, antwortet Kurt Ertel, Chef des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Speyer, auf Anfrage der RHEINPFALZ.

Ertel

schildert ein gestuftes Vorgehen beim Geländekauf: Erworben würden nun vorrangig die Grundstücke, die zur Verlegung von Versorgungsleitungen (noch dieses Jahr), überwiegend Wasserleitungen, benötigt werden. Mit Priorität zwei versehen sei der Kauf von Flächen im Umfeld der drei geplanten Kreisel (Bau 2018 und Folgejahre): einer zwischen Knittelsheim und Bellheim, einer zwischen Rülzheim und Bellheim und einer zwischen Bellheim und der B-9-Anbindung. Priorität drei habe der Erwerb der Grundstücke, die für die Brücken benötigt würden (Bau 2018 und Folgejahre). Priorität vier genieße der Ankauf des Geländes, welches man zur Verbindung der einzelnen Knotenpunkte zur Fertigstellung der Ortsumgehung brauche. Hierzu werde den Grundstückseigentümern – im Nachgang gegebenenfalls den Pächtern – Zug um Zug ein Kaufangebot unterbreitet. „Diese Ankaufangebote basieren auf entsprechenden gutachterlichen Datenerhebungen. Sofern wir uns mit dem Eigentümer nicht auf den Kauf einigen sollten – aus welchen Gründen auch immer – haben wir die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit einer Enteignung“, schreibt Ertel. Diese werde jedoch nicht vom LBM vorgenommen, „sondern hierfür müssen wir einen die Enteignung begründenden Antrag beim hierfür zuständigen Enteignungskommissionar stellen“. Dieser entscheide dann über den zeitlichen Ablauf einer Enteignung. Der LBM sei gemäß Landeshaushaltsordnung gehalten die Grundstücke nach dem ortsüblichen und bei den Katasterämtern oder per Gutachten wirtschaftlichen Preisniveau anzukaufen. „Ackerland wird daher als Ackerland angekauft und nicht als Bauerwartungsland“, so Ertel. Es bestehe „natürlich ein Interesse daran, möglichst rasch in den Besitz und die Eigentumsübertragung von Grundstücken zu kommen – was die Entscheidungszeit der aktuellen Eigentümer betrifft – hier jedoch Zug um Zug in der avisierten Bauzeit gemäß vorstehender Priorisierung“. Der genaue Bauablaufplan bis zur erwarteten Verkehrsfreigabe werde zurzeit beim LBM erarbeitet. Gawrisch mutmaßt, dass derzeit nur deshalb so wenige Grundstückseigentümer angeschrieben werden, weil eine kleinere Gruppe schneller enteignet werden könne. Die große Mehrheit werde bewusst außen vor gelassen, um ein langjähriges Enteignungsverfahren zu vermeiden, was im für die Straßenbaubefürworter ungünstigsten Fall zum Auslaufen des Baurechts führen könnte. Gawrisch verweist hinsichtlich des Baus der Südumgehung auf Festlegungen des Verwaltungsgerichts Neustadt aus dem Jahr 2012. Demnach soll Privatgelände geschont und nur im Ausnahmefall herangezogen werden. Zudem solle nur gebaut werden, wenn die Umgehung entlang Knittelsheim und Ottersheim verlängert werde, was derzeit nicht absehbar sei. (Aber politisch gewollt ist in den Dörfern. Anm. d. Red.) Drittens liege der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs auf der Bellheimer Ortsdurchfahrt bei 80 Prozent, „was wahrhaftig den Sinn und Zweck dieser Straße (der Südumgehung) in Frage stellt“, so Gawrisch.

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