Kreis Germersheim Freiheitsstrafen für brutale Schläger

Vor etwa drei Jahre haben zwei 34-jährige Deutschrussen vor dem Restaurant Goldfisch in Germersheim einen damals 22-jährigen Deutschen mit libanesischen Wurzeln halbtot geschlagen. Am Montag verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Landau die beiden Männer aus Neustadt und Karlsstadt wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung. Die Täter waren nicht vorbestraft, haben Familie und eine feste Arbeit.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Neustadter das Opfer vor dem Lokal erst mit einem Schlag in den Rücken attackiert hatte. Danach fielen er und der Karlsstadter über den am Boden Liegenden her, schlugen ihn, traten auf seinen Kopf. Der Geschädigte blieb blutüberströmt liegen. Er erlitt einen dreifachen Kieferbruch und musste sich komplizierten Operationen unterziehen. Weil er ein Jahr lang krank war, verlor er seinen Job. Wahrscheinlich sein Leben lang wird der heute 25-Jährige unter den Folgen der brutalen Schläge leiden. Warum es nach der Weihnachtsfeier im „Goldfisch“ zu dem Gewaltexzess kam, wussten die Angeklagten nicht mehr. Etwas getrunken hätten sie an dem Abend schon. Ob sie deshalb nicht mehr Herr ihrer Sinne waren, konnte nicht ermittelt werden. Fest stand, dass der Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, die beiden Täter erkannt hatte. Die Generalprävention, so unterstrich das Gericht war ein Punkt des nicht alltäglichen Verfahrens. Unter dem Eindruck aktueller Ereignisse sagte der Nebenklägervertreter, Anwalt Bernd Lütz-Binder, „es hat nicht als pfälzische Folklore zu gelten, einen schönen Abend mit einer Schlägerei zu beenden“. Einen weiteren Punkt hatte der Landauer Strafverteidiger bereits im März mit seinem Antrag, den Fall vor dem Schwurgericht zu verhandeln, gesetzt. Damals saßen die beiden Angeklagten vor der Amtsrichterin in Germersheim und stritten die Straftaten ab. Für Lütz-Binder war das, was in jener Dezembernacht 2011 geschah jedoch versuchter Totschlag. Ein Verbrechen für das die Strafgewalt des Amtsgerichts, das Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren aussprechen kann, nicht ausreicht. Die Amtsrichterin folgte seinem Antrag ebenso, wie das Schwurgericht. Auf jeden Fall, so das Gericht, nehme ein Täter den Tod eines Opfers billigend in Kauf, wenn er mit dem beschuhten Fuß auf dessen Kopf tritt. Ob allerdings eine solche Einsicht bei den Angeklagten durch Alkohol getrübt gewesen sei, blieb unklar. Im Zweifel für die Angeklagten war es für Staatsanwaltschaft und Richter am Ende nicht der Schuldspruch „versuchter Totschlag“, sondern „gefährliche Körperverletzung“. Am Ende bekannten sich die Angeklagten zu ihrer Schuld. Es dauerte jedoch den ganzen Vormittag bis zu der vom Gericht angeregten Verständigung. Geständnis gegen Bewährungsstrafen und Vergleich war der „Deal“. In dem Vergleich verpflichten sich die Angeklagten dem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das erspart dem jungen Mann einen Zivilstreit. „Ich finde endlich Ruhe“ sei ihm noch wichtiger als Geld, sagte er am Rande der Verhandlung. Den Tätern immer wieder gegenüberzustehen, habe ihn sehr belastet. (mldh)