Kreis Germersheim Früher wohnte der Landkommissär auch im Landkommissariat
Die 200-jährige Geschichte des Landkreises Germersheim ist zugleich auch die der Behörde, die bis heute die Dienstgeschäfte dieser Gebietskörperschaft wahrnimmt. Bei Gründung des Landkommissariats 1818 bezeichnete der Begriff „Landkommissariat“ zunächst die aus den vormaligen Kantonen Germersheim und Kandel gebildete Verwaltungseinheit, gleichzeitig aber auch deren Dienststelle in Germersheim, in der der Landkommissär und seine Mitarbeiter arbeiteten sowie das Dienstgebäude selbst.
Das erste Dienstgebäude befand sich von 1818 bis 1842 in der Marktstraße in einem Anwesen, das dem Germersheimer Kaufmann Martin Bernion gehörte und zuvor unter anderem als Salzmagazin genutzt worden war. 1822 ging das Gebäude für 11.000 Gulden an die Stadt über. Damals war es üblich, dass der Landkommissär mit seiner Familie im Dienstgebäude wohnte. Dies galt bereits für den ersten Landkommissär, Peter Anton Müller, der ab 1818 das Obergeschoss des Hauses bewohnte. An die geradezu beschaulichen Verhältnisse in den Anfangsjahren erinnerte sich später noch Christoph Malaisé, Sohn eines nach Germersheim versetzten Rheinzoll-Beamten in seinen „Lebenserinnerungen“. Nach der Beschreibung Malaisés, der 1821 im Büro des Landkommissärs eine Aushilfsbeschäftigung als Schreibgehilfe gefunden hatte, war Müller „ein guter, freundlicher, gebildeter Herr“. In den Schreibstuben im Erdgeschoss des Gebäudes waren während der Bürostunden Gesang und Klavierspiel der Frau des Landkommissärs, „die künstlerisch ausführte“, deutlich zu vernehmen. Über seine Arbeit im Landkommissariat Germersheim berichtete Malaisé: „Da saß ich nun wieder, still und ergeben, oft in Träumen, wodurch viel Schreibfehler vorkamen, worüber Herr Landcommissär nie unwillig wurde, dem Gesang und Klavierspielen seiner Frau, die künstlerisch ausführte, lauschend und mich erfreuend, wenn die 2 Knaben des Herrn LC [Landkommissär], der ältere Fritz 5, der jüngere August 3 Jahre alt, zum Vater kam und nie versäumend, an meinen Schreibtisch zu kommen.“ Mit den Räumen des Landkommissariates zeigte sich Regierungspräsident Joseph von Stichaner bei einer Inspektionsreise 1831 zufrieden. In dem Jahr verfügte das Landkommissariat Germersheim noch über wenig Personal: Neben Landkommissär Peter Anton Müller und seinem Stellvertreter Aktuar Adalbert Dilg, waren dies der aus Bergzabern stammende Friedrich Gröninger (nach der Einschätzung des Regierungspräsidenten arbeitete er ordentlich und genau), der 21-jährige Melchior Duffner aus Mutterstadt („bildet sich immer mehr“), der 19 Jahre alte Jakob Gemberger („fleißig, brav und ordentlich“) und der betagte Boten Wendel Mönschel. 1839 hatte die Stadt angesichts des begonnenen Festungsbaus und der damit einhergehenden massiven Aufstockung der Garnison damit begonnen, im neu entstehenden Stadtteil am Königsplatz ein großes Wohngebäude für Offiziere der Garnison und deren Familien zu errichten. Der Neubau war 1842 vollendet, stand aber zunächst leer, da es die Offiziere nicht nutzten. So gestattete König Ludwig I. noch im gleichen Jahr, das von der Stadt mit Eigenmitteln errichtete Gebäude zur Unterbringung des Landkommissariates zu verwenden. Der Umzug bedeutete eine räumliche Verbesserung für die Behörde, die auch Regierungspräsident Freiherr von Notzing bei dessen Inspektionsreise 1845 nicht verborgen blieb. Er berichtete, dass die Zimmer im neuen Verwaltungsgebäude zwischen Königsplatz und Lilienstraße (heute Finanzamt) geräumig, hell und trocken seien und auch die dort untergebrachte Dienstwohnung des Landkommissärs den Ansprüchen genüge. Dieser hatte offenbar die in seiner Behörden tätigen Schreibgehilfen selbst zu vergüten und die Kosten für das Gebäude, in dem das Landkommissariat untergebracht war, direkt zu tragen, wofür er zu seinem Gehalt sogenannte Funktionsnebenbezüge erhielt. Als König Max II. am 23. Oktober 1850 Ludwig Kollmann zum Landkommissär in Germersheim ernannte, verfügte er, dass Kollmann zu seinem Gehalt noch 300 Gulden Reisekostenentschädigung, 400 Gulden Bürokostenentschädigung, 600 Gulden für das erforderliche Schreiberpersonal und 150 Gulden für den Boten im Jahr beziehen sollte.