Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel Flaschenverbot an Fasching: CDU sieht Brauchtum gefährdet

 Bierflaschen können schnell zu einer gefährlichen Waffe werden. Auf vielen Veranstaltungen sind sie deshalb verboten.
Bierflaschen können schnell zu einer gefährlichen Waffe werden. Auf vielen Veranstaltungen sind sie deshalb verboten.

Niemand darf in Wörth an Fasching mit Gläsern oder Flaschen auf der Straße feiern. Grund ist ein Gewaltexzess im Jahr 2020. Die CDU verurteilt Gewalt, geht aber den Bürgermeister persönlich an.

Die Szenen während des Wörther Faschingsumzugs 2020 waren einerseits durchaus beängstigend: Junge Männer gehen auf andere los, einige ziehen vorher zur Vermummung Sturmhauben über. Dabei wird auch mit Trinkgläsern zugeschlagen, Menschen werden verletzt. Außerdem wurde ein unbesetztes Polizeiauto mit einem Gullydeckel so traktiert, dass es nicht mehr einsatzbereit war („Narren werfen Frontscheibe eines Wörther Streifenwagens ein“ RHEINPFALZ vom 23. Februar 2020).

Andererseits: So etwas kann immer und überall vorkommen. Davon gehen auch das Ordnungsamt der Stadt und die Polizei Wörth aus, und zwar mit Blick auf die Faschingsveranstaltungen in Wörth. Zumal die Verdächtigen von 2020 den Behörden offenbar bekannt sind; sie sollen nach Informationen der RHEINPFALZ aus zwei Nachbarorten stammen, die angegriffene Gruppe aus einem dritten. Verletzt wurden aber auch Wörther.

Auf der Straße gefürchteter als Messer

Was kann man dagegen tun? Die Stadt Wörth hat sich für eine Allgemeinverfügung entschieden. Darin ist es in Wörth über die Faschingstage verboten, mit Gläsern oder Flaschen auf der Straße zu feiern. So wird wenigstens verhindert, dass abgeschlagene Flaschen oder Gläser als Waffen eingesetzt werden können: die sind potenziell tödlich und auf der Straße gefürchteter als Messer.

Für die Wörther CDU ist dies Anlass für eine mehrseitige Anfrage der Stadtratsfraktion an die Stadtverwaltung. Sie ist unterzeichnet vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Jürgen Weber und wurde vom CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Klaus Ritter verschickt. Die CDU will in dieser Anfrage zunächst wissen, warum die Öffentlichkeit über das Geschehen 2020 nicht informiert wurde. Die Medienberichte zum Thema erwähnt die CDU nicht, vielleicht sind sie ihr entgangen.

CDU: „Karnevalistischer Schabernack?“

Dann will die CDU wissen, ob die Schlägereien und das zerstörte Polizeiauto vielleicht 2020 von der Stadt noch anders bewertet wurden – beispielsweise als „testosterongesteuerte Grenzüberschreitungen karnevalistischen Schabernacks“ (Originalton CDU). Erst jetzt, so der Verdacht der CDU, würde die Stadtverwaltung den Schlägereien eine größere Bedeutung beimessen, um eine Begründung für das Verbot von Gläsern zu haben.

Für die CDU ist sogar der Verdacht naheliegend, das die Stadt jetzt die Schlägereien „eher als politisch motivierten Radikalismus“ einordnet – schließlich werde von Vermummung gesprochen. Oder habe die Stadtverwaltung etwa wegen der Corona-Pause vergessen, „dass zum Karneval auch Kostüme gehören?“, fragt die CDU weiter. An anderer Stelle wirft sie der Stadtverwaltung dann vor: „Bestimmten Personen wird unterstellt, ihre Kostümierung diene der Vermummung.“ Wer die bestimmten Personen sein sollen – das bleibt allerdings unbestimmt.

Schläger „animierend provoziert“?

Unbestimmt bleibt bei der CDU-Anfrage auch, wer die Verantwortung für mögliche Schlägereien in den nächsten Tag trägt. Denn sie fragt: „Ist den Veranlassern der Allgemeinverfügung bewusst, mit ihr bestimmte Kreise zur Konfrontation und zu einem Kräftemessen, wenn nicht zu provozieren, dann aber zumindest animierend zu motivieren?“

Der Vorwurf, Gewalt unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr zu provozieren, wird letztlich gegen Bürgermeister Dennis Nitsche (SPD) gerichtet. Dessen Name wird zwar nicht genannt. Aber das wird in der Abschlusspassage der CDU-Anfrage deutlich, in der eine Trennlinie gezogen wird zwischen Einheimischen und Zugezogenen: „Wir wissen, wir leben am Rhein. Zur Kultur und Brauchtumspflege gehört dabei ein gesellschaftlicher Konsens zu närrischen Tagen, an denen auch einmal Grenzüberschreitungen sofern sie sich in einem gewissen Rahmen bewegen, toleriert werden“, schreibt die CDU.

Dann fährt die CDU fort: „Jubel, Trubel, Fröhlichkeit unterscheiden sich hier von der Mentalität, wie sie in Regionen wie der pietistisch geprägten schwäbischen Alb anzutreffen ist. Diesen Unterschied scheint man bei der Stadtverwaltung offensichtlich zu verkennen.“

Nitsche stammt von der schwäbischen Alb. Allerdings aus einem katholisch geprägten Landkreis in Bayern, hat ein katholisches Gymnasium besucht. Das geht aus seinem Internet-Auftritt hervor.

Im Stadtrat der Diskussion ausgewichen

All das kam in der Stadtratsitzung am Dienstag aber nicht zur Sprache. Dort war die Anfrage zwar Thema, die CDU wich aber einer Diskussion aus. Ritter beschränkte sich aber auf die Bemerkung, die CDU sei „überrascht von der Ausführlichkeit der Allgemeinverfügung“ und mahnte mit Blick auf die abgesagten Faschingsumzüge mehr Verhältnismäßigkeit an. Ansonsten will die CDU die schriftliche Antwort der Stadtverwaltung abwarten.

Von einem Bürger wurde gefragt, warum die Umzüge in Hagenbach und Jockgrim stattfinden, in Wörth aber nicht. „Die gehen das Risiko ein“, lautet die Antwort des Beigeordneten Thomas Krämer (Grüne). Das Ordnungsamt und damit die Allgemeinverfügung fallen in seine Zuständigkeit. Er stammt übrigens aus der Pfalz und hat hier sein ganzes Leben verbracht. Das geht aus seinem veröffentlichten Lebenslauf hervor.

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