Kreis Germersheim „Für Arbeitslose keinen löchrigen Mindestlohnkäse“

Auch für die mehr als 950 Langzeitarbeitslosen im Kreis Germersheim soll der Mindestlohn gelten. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die NGG Pfalz erteilt damit Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn eine Absage.

Wenn Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dann würden sie zur „Billiglohnreserve im Kreis Germersheim“, sagt NGG-Geschäftsführer Holger Winkow. Dass die schwarz-rote Bundesregierung Ausnahmen zulassen will, mache den Mindestlohn „löchrig wie einen Schweizer Käse“. Winkow warnt: Komme das Gesetz wie geplant, dann könnten Unternehmen Langzeitarbeitslosen deutlich weniger als den Mindestlohn zahlen – ein halbes Jahr lang. Was dann passiere, sei klar: „Erst einstellen, dann für einen Billiglohn schuften lassen und nach sechs Monaten wieder auf die Straße setzen.“ Winkow befürchtet, dass Jugendliche ohne Mindestlohn ältere und damit teurere Beschäftigte verdrängen und mit Langzeitarbeitslosen reguläre Arbeitskräfte ersetzt werden könnten. (rhp)

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