Kandel RHEINPFALZ Plus Artikel Fünf Monate ins Gefängnis wegen gestohlener Geldbörse 36-jähriger Junkie bekommt Chance: Therapie vor Strafe

Die Strafe könne zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden, so der Staatsanwalt (Symbolbild).
Die Strafe könne zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden, so der Staatsanwalt (Symbolbild).

Wegen Diebstahls hat das Amtsgericht Kandel einen 36-Jährigen aus dem südlichen Landkreis zu fünf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Amtsrichter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus dem Aufenthaltsraum einer Kandeler Arztpraxis einen Geldbeutel gestohlen hat.

Kann sein, kann nicht sein, sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Anklageschrift. Genau könne er sich nicht mehr erinnern, was an jenem Märztag geschah. Er habe sich ein Medikament verschreiben lassen wollen, deshalb sei er in der Praxis gewesen. Was weiter geschah, wisse er nicht mehr.

Er rutscht auf der Anklagebank hin und her, sein linkes Bein ist dick umwickelt, er windet sich, hat offenbar Schmerzen. Der Amtsrichter betont, dass der Arzt keine Bedenken gegen die Teilnahme am Gerichtstermin gehabt habe. Auch der Angeklagte will es hinter sich bringen, sagt, er gehe am nächsten Tag in eine Therapie. Es wird sein vierter Versuch sein, vom Heroin loszukommen. Einmal habe er es viereinhalb Jahre ohne Drogen geschafft. Damals im Jahr 2012 sei es ihm sogar „saugut“ gegangen. „Blöd“ sei nur gewesen, dass er einen getroffen habe, der meinte „komm, einmal geht“. Nach dem Tod der Mutter habe er zum ersten Mal Drogen genommen. Damals war er 18 Jahre alt.

Aus dem Wartezimmer verschwunden

Es scheint, als zehre ihn die Sucht gleichsam auf. Wegen der Abhängigkeit von Heroin bekommt er Ersatzmedikamente, sprich Substitution. Das reichte offenbar nicht, denn Urinkontrollen ergaben Beikonsum. Auch vor dem Amtsrichter gab er zu, erst vor zwei Wochen Heroin und Benzos konsumiert zu haben. „Benzos nehmen zum Beispiel Ladendiebe gern, weil sie dann keine Angst haben“, beschreibt er die Wirkung von Diazepaminen.

In der Kandeler Praxis war er Vertretungspatient, das Wartezimmer war voll, er musste auf dem Flur warten. Eine Mitarbeiterin sah ihn, wie er rückwärts aus dem Aufenthaltsraum herauskam. Ein anderer Patient hatte gesehen, wie der Angeklagte, sich in diesem Bereich aufhielt. Kurz danach sei dieser, ohne beim Arzt gewesen zu sein, verschwunden.

Gericht glaubt nicht an Zufälle

Die Mitarbeiterin, deren Tasche im Aufenthaltsraum stand, stellte fest, dass ihre Geldbörse fehlte. Zu Hause fand sie diese auch nicht. Langsam verdichtete sich der Verdacht gegen den 36-Jährigen, der am Vormittag so nervös und schwitzend in der Praxis war. Die Polizei rückte am Nachmittag aus und bei der Durchsuchung in der Wohnung überreichte der Angeklagte ohne Umschweife den Beamten die Ausweise, Geld- und Servicekarten der Mitarbeiterin. Er habe sie in einem Abfallkübel am Bahnhof gefunden. Die 150 Euro Bargeld und die Börse selbst blieben verschwunden.

Wenn diese Angaben des Angeklagten stimmen würden, dann müsste der Dieb die Börse geleert und weggeworfen haben und ausgerechnet der Verdächtige habe die Karten gefunden.

An so viele Zufälle glaubte das Gericht nicht. Zumal der 36-Jährige bereits 14 Vorstrafen hat. Als er in der Arztpraxis auftauchte, stand er bereits unter Drogen.

Wer weiß, wie es ihm ginge, wenn seine Frau nicht zu ihm stünde. Der Staatsanwalt sprach sich auch unter diesem Aspekt dafür aus, dass die Vollstreckung der Strafe zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden könne. In seinem „letzten Wort“, beteuerte der Angeklagte, von den Drogen loskommen zu wollen. „Es ist halb zwölf“, meinte er. „Nein, es ist fünf vor zwölf“, verbesserte der Staatsanwalt.

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