Kreis Germersheim Drogenkranker Täter darf in langjährige Therapie

Der eine bleibt im Gefängnis und tritt in Kürze eine mindestens zweijährige Therapie an, der andere wird als Teil einer Bewährungsstrafe 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten - das ist das Ergebnis der Verhandlung gegen zwei 64 und 35 Jahre alte Männer vor der Strafkammer des Landgerichts Landau.
Die beiden hatten im Januar in Kandel einen gemeinsamen Bekannten aus dem Schlaf gerissen und von ihm den Rest einer am Morgen angeblich zu gering bemessenen Dosis Marihuana verlangt. Ein Mitbewohner des Opfers hatte den beiden die Wohnungstür aufgeschlossen, nicht ganz klar wurde, was dann geschah. Ob der jüngere, stark drogen- und alkoholabhängige Mann tatsächlich nur die fehlenden 3 Gramm oder 100 oder 300 Gramm gefordert hat sowie die Herausgabe von 150 oder 500 Euro, konnte nicht geklärt werden – zu sehr hatte sich das Opfer in Widersprüche verwickelt. Nicht ganz sicher blieb auch, ob der jüngere Angeklagte seine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole nur gezeigt oder damit auf das Opfer gezielt hatte. Bei der Strafzumessung hatte die Kammer zu berücksichtigen, dass dem Angeklagte vier Fälle von Diebstahl sowie einen Fall von Körperverletzung zur Last gelegt worden war, die er zum größten Teil auch eingestand und die ihm durch Zeugenaussagen auch nachgewiesen werden konnten. Nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters liegt bei dem 35-Jährigen eine schwere Drogen- und Alkoholabhängigkeit vor, die durchaus gelegentlich Symptome einer Schizophrenie oder schweren Psychose hervorrufen könne. Diese Diagnosen standen während zahlreicher Aufenthalte des Mannes in der psychiatrischen Klinik Klingenmünster häufig zur Diskussion, darüber hinaus wurde eine Epilepsie festgestellt. Auch die schon in der Kindheit belegte ADHS dauere noch an und müsse behandelt werden. Der Mann sei unter traumatischen sozialen Bedingungen aufgewachsen und hätte kaum Chancen gehabt. Er sei jetzt aber bereit, sich aus dem Teufelskreis von Drogen und Kriminalität zu befreien und wolle unbedingt eine Therapie machen. Deswegen sei die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik wünschenswert. Staatsanwalt Dr. Jochen Baader sah das ebenso. Die Schuld des Angeklagten sei bewiesen, auch die des älteren Mannes, der ihn bei dem Überfall auf den Drogenlieferanten begleitet hatte. Es sei zwar glaubhaft, dass er nur dabei gewesen sei, um eine Eskalation des Geschehens zu verhindern - was ihm auch gelungen sei - doch sei er nun mal bei einer schweren räuberischen Erpressung dabei gewesen. Für den jüngeren Mann beantragte er eine Haft von 3 Jahren und 7 Monaten, für den Begleiter eine von 1 Jahr und 5 Monaten, die zur Bewährung und der Ableistung von 80 Arbeitsstunden ausgesetzt werden könne. Diesem Antrag widersprach Verteidiger Ulrich Kempf, seinem Mandanten sei keine Tatbeteiligung nachzuweisen gewesen, er habe nur schlichtend auf den jüngeren Mann einwirken wollen und das sei ihm auch gelungen. Er bat, seinen Mandanten freizusprechen. Rechtsanwalt Olaf Möller als Verteidiger des jüngeren Angeklagten fand eine geringere Strafe als ausreichend. Das sah das Gericht nicht so, es verurteilte den jüngeren Angeklagten zu vier Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Fachklinik an. Der ältere bekam eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, die für die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, in dieser zeit muss der Mann 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Beide Angeklagten nahmen das Urteil an.