Bellheim
Denkmal könnte geplanten Supermarkt ausstechen
Anfangs gab es Probleme zwischen Investor und Kreisverwaltung als Baubehörde hinsichtlich der Baupläne für den Supermarkt am nördlichen Ortseingang. Nun ist bekannt geworden, dass der Denkmalschutz Einwände erhoben hat.
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung als Unterer Denkmalschutzbehörde handelt es sich bei dem betreffenden Gebäude um eine in den 1930er Jahren errichtete, etwa 500 Quadratmeter umfassende Halle. Diese habe zuletzt als Lager gedient. Zudem seien an ihr Instandhaltungsarbeiten ausgeführt worden. Das Gebäude sei im Verzeichnis der Kulturdenkmäler als Bestandteil der baulichen Gesamtanlage Westwall und Luftverteidigungszone West aufgeführt. Folglich wäre der Hinweis darauf, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nicht neu. „Bereits im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz, im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2018 auf die Halle und ihren Schutzstatus hingewiesen“, informierte die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ. Die Landesdenkmalpflege sei als fachlich zuständige Behörde in das Verfahren in Bellheim eingebunden. Auf die Frage, ob Rechtsmittel eingelegt wurden, antwortete die Kreisverwaltung, dass ihr dazu nichts vorliegt.
Ortsbürgermeister Paul Gärtner hofft, dass die Landesdenkmalpflege von ihrer Position abrückt und dem Bauvorhaben beziehungsweise dem Abriss des alten Gebäudes doch noch zustimmt. Seine Hoffnung schöpft er daraus, dass das Gebäude in der Vergangenheit ein neues Dach in Sandwichbauweise bekommen habe. Und wenn es dem Denkmalschutz so ernst mit dem Schutz wäre, hätte dies seines Erachtens nicht geschehen dürfen. Zudem geht er davon aus, dass der Investor auf dem Rechtsweg versuchen wird, seine Interessen durchzusetzen.
Statt nur 650 Quadratmeter wie der schon länger geschlossene Penny-Markt an der Hauptstraße am Ortsausgang in Richtung Knittelsheim, soll der neue Penny nun bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Hinzu kommen sollen auf die insgesamt 1330 Quadratmeter große Nutzfläche rund 70 Parkplätze. Früheren Plänen, die auf dem Areal auch Wohngebäude vorsahen, wurde vom Gemeinderat vor geraumer Zeit eine Absage erteilt, mit Rücksicht auf die nahen Sportanlagen. Denn eine solche Nachbarschaft berge auf Dauer Konfliktpotenzial, hieß es damals. Lediglich die Betreiber von Gewerbebetrieben, die sich auf dem Wetzka-Gelände ansiedeln könnten, wurde in dem Mischgebiet ein Wohnrecht eingeräumt.
Strecken- und Flächendenkmal
Laut einer Veröffentlichung des Landesdenkmalamtes handelt es sich bei der „Westbefestigung“ um ein „Strecken- und Flächendenkmal“. Gemäß des nach der sogenannten Machtergreifung von den Nazis erlassenen Befehls zum „beschleunigten Ausbau der Westbefestigungen“ vom 28. Mai 1938, führte dazu, dass ein einheitliches Befestigungswerk von der Schweizer Grenze bis an den Niederrhein errichtet wurde – der Westwall.
Die Westbefestigung bestand laut Generaldirektion Kulturelles Erbe aus der grenznahen Hauptkampfzone des Heeres, dem Westwall, und der parallelen, weiter im Landesinneren liegenden Luftverteidigungszone West (LVZ). Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges habe sich die propagandistisch erzeugte Überschätzung der Befestigungsanlage in deren relativer Wirkungslosigkeit beim letztlich vergeblichen Versuch offenbart, die alliierten Kräfte am Einmarsch in das Reichsgebiet aufzuhalten.
Interesse an Erhaltung
Nach Kriegsende seien die erhaltenen Anlagenteile zum großen Teil durch die Siegermächte gesprengt worden. In Rheinland-Pfalz habe der Bund, unter Berufung auf das Allgemeine Kriegsfolgengesetz von 1957, den Rückbau bis in die jüngste Gegenwart unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenbeseitigung und Verkehrssicherung fortgeführt. Die architektonischen und oberflächengestaltenden Überreste zeugten von der Entwicklung der Wehrbau- und Befestigungstechnik in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie ihrer weltanschaulichen Beweggründe. „An seiner Erhaltung besteht daher ein grundsätzliches öffentliches Interesse insbesondere aus geschichtlichen Gründen“, schreibt die Generaldirektion Kulturelles Erbe.