Südpfalz Briefwahl: Bei Komplikationen jetzt schnell zur Verwaltung
„Vor vier Wochen habe ich das Schreiben für die Briefwahl abgeschickt und warte seitdem, dass ich meine Unterlagen bekomme“, sagte Leserin Gudrun Thienert aus Germersheim am Montagnachmittag im Gespräch mit der RHEINPFALZ. „Und wir könnten nicht mal am Sonntag wählen gehen“, weil man jetzt ja schon den Antrag auf Briefwahl gestellt habe. Was kann man in einem solchen Fall tun?
Zunächst: Die anfänglichen Lieferschwierigkeiten zu den Behörden sind behoben. Nach einem ersten Kontingent am 6. Februar und einer weiteren Lieferung am 11. Februar seien nun alle Briefwahlunterlagen bei den Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim sowie bei der Stadtverwaltung Landau angekommen, teilt die für den Wahlkreis 210, Südpfalz, federführende Kreisverwaltung SÜW auf Anfrage mit. Die Kreisverwaltungen mussten diese Unterlagen dann noch an Verbandsgemeinden beziehungsweise, im Falle des Kreises Germersheim, auch an die verbandsfreien Städte Wörth und Germersheim weitergeben. „Das war spätestens am Folgetag, dem 12. Februar, abgeschlossen“, so die Pressesprecherin.
Abgesehen von der Verzögerung nach der ersten Teillieferung seien keine Probleme bekannt, so die Sprecherin. „Es ist natürlich nie ganz auszuschließen, dass im Einzelfall auch mal Wahlunterlagen auf dem Postweg zu Bürgerinnen und Bürgern verloren gehen“, so die Sprecherin. In Ausnahmefällen könne es außerdem sein, dass Kommunen aufgrund der hohen Nachfrage noch nicht alle Wahlunterlagen versenden konnten. „Einige Kommunen haben bereits das ’Sonderkontingent’ an weiteren Briefwahlunterlagen abgerufen, das unter anderem wir in der Kreisverwaltung SÜW vorhalten“, so die Sprecherin weiter. Es seien grundsätzlich genügend Briefwahlunterlagen vorhanden. „Theoretisch könnten sogar alle Wahlberechtigten per Brief wählen.“
Sollten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig im Briefkasten landen, kann man nicht einfach noch ins Wahllokal gehen. „Nein, sobald ein Wahlschein für die Briefwahl ausgestellt wurde, gibt es einen Sperrvermerk und man kann nicht mehr mit seiner Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen“, bestätigt eine Sprecherin der Kreisverwaltung SÜW.
Wer bis jetzt trotz Antrags auf Briefwahl noch keine Briefwahlunterlagen erhalten habe, solle sich umgehend mit der zuständigen Stelle in der eigenen Verbandsgemeindeverwaltung – oder im Falle der Wählerinnen und Wähler aus Landau, Wörth oder Germersheim der Stadtverwaltung – in Verbindung setzen. „Im Zweifel ist eine ’Briefwahl’ vor Ort im Wahlamt möglich.“ Das heißt: Entgegennahme neuer Briefwahlunterlagen, Wahl und direkte Abgabe des Wahlbriefes vor Ort. „Die Verwaltungen leiten die Wahlbriefe für die Bundestagswahl dann an die jeweiligen Briefwahlvorstände weiter.“ In Germersheim hat das Wahlamt am Freitag bis 15 Uhr und auch am Samstag bis 12 Uhr geöffnet.
Der Fall in Germersheim hat sich im Laufe des Dienstags geklärt: Leider seien die Anträge nie bei der Stadtverwaltung Germersheim angekommen, inzwischen hätte die Frau aber ihre Wahlunterlagen erhalten, schreibt eine Sprecherin der Stadt Germersheim auf Anfrage. Seit 17. Februar „gibt es keine Postzustellung der Wahlunterlagen mehr, sondern die Stadtverwaltung stellt die Briefe mit einem Boten zu“. Damit werde garantiert, dass die Briefe rechtzeitig ankommen.
Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet indes die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommunen bekommen haben, „diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben.“ Sollte man einen Wahlschein schon Anfang Februar beantragt haben, dieser aber bis jetzt noch nicht zugegangen, „sollte schnellstmöglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden.“
Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins läuft am Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr ab.