Kreis Germersheim Beschwerde-Telefon für schnelle Abhilfe

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Pflegepersonal, dem Übergriffe auf Patienten vorgeworfen wird oder dem vorgeworfen wird die Schutzbefohlenen zu schikanieren - die Fälle im Kreis Germersheim und Speyer zeigen, dass dies in allen Einrichtungen passieren kann. Während der Fall aus dem Kreis Germersheim bereits vor Gericht verhandelt wird, ermittelt im Speyerer Fall noch die Staatsanwaltschaft und das Landesamt versucht den Fall aufzuarbeiten. Zur Erinnerung: Die Reporterin Caro Lobig für das „Team Wallraff“ als Praktikantin getarnt in der Speyerer Einrichtung gedreht. Der Beitrag wurde im Februar im Fernsehsender RTL ausgestrahlt. Lobig wirft einigen Lebenshilfe-Mitarbeitern vor, Menschen in einer Wohngruppe für Senioren mit Handicap schikaniert zu haben. Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wird laut Placzek in zwei Wochen in Köln Gespräche mit den Reportern führen. Doch es ging gestern im Sozialministerium in Mainz nicht ausschließlich um die Speyerer Lebenshilfe. Placzek erläuterte zusammen mit Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler noch einmal die Gesetzesnovellierung, die am 1. März vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Demnach werden nur noch anlassbezogen und aufgrund von Hinweisen Pflegeeinrichtungen unangekündigt von der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG geprüft. Das Hauptaugenmerk liege auf der Beratung der Einrichtungen, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Studien hätten ergeben, dass unangekündigte Kontrollen Missstände nicht aufdeckten. „Das ist kein Rollen-, sondern ein Paradigmenwechsel.“ Das Ministerium wolle die Verantwortung der Träger stärken. „Sie sind letztlich verantwortlich für die Mitarbeiter und dafür, eine Kultur des Hinschauens zu etablieren“, sagte die Ministerin wiederholt. Das bisherige Schulungsangebot für Mitarbeiter werde überprüft und gegebenenfalls ergänzt, sagte sie. In den 669 landesweiten stationären Pflegeeinrichtungen, darunter 219 der Behindertenhilfe, gab es laut Placzek seit Einführung des Gesetzes 413 Regelberatungen. Zu einer Kultur des Hinschauens gehört auch, dass Vorfälle an die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG gemeldet werden. Das können bereits jetzt auch Mitarbeiter und Angehörige bei der Behörde tun. „In der Vergangenheit gab es aber nur eine verschwindend geringe Anzahl an Meldungen, wenn überhaupt. Auch nach der Berichterstattung über Vorfälle wie in der Pfalz sind bei uns keine Hinweise auf Missstände in anderen Einrichtungen eingegangen“, sagte Placzek. Deshalb soll ab 2. Mai ein Info-Telefon geschaltet werden. „Wir richten bewusst eine 0800er Nummer ein, damit die Anrufer das Telefonat nichts kostet“, so Placzek. Laut Bätzing-Lichtenthäler soll im Landesamt auch eine Stelle für Beschwerdemanagement eingerichtet werden, die sich unter anderem um solche Anrufe kümmert. Zudem solle ab Anfang Mai verstärkt für das Beschwerde-Telefon geworben werden. Südwest

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