Kreis Germersheim Beobachtungsgebiet Vogelgrippe erledigt

Das Beobachtungsgebiet für Geflügelpest, das Mitte Februar nach dem Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippevariante H5N8 in Karlsruhe-Neureut ausgewiesen wurde, ist ab heute, 18. März, aufgehoben. Das teilte die Kreisverwaltung Germersheim gestern mit.
Für Geflügelhalter in diesem Bereich bedeute das eine enorme Erleichterung, da sie neben der bereits bestehenden kreisweiten Stallpflicht noch weitere Vorgaben beachten mussten, zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung, Desinfektionen von Kleidung und Fahrzeugen. Rund um den Ausbruchsort der Geflügelpest in Karlsruhe-Neureut Mitte Februar musste das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 Kilometer festgelegt werden (wir berichteten). Weiterhin bestehen bleibt jedoch die allgemeine und kreisweite Aufstallungspflicht zum Schutz gegen die Aviäre Influenza, sagte Landrat Fritz Brechtel (CDU). Er sei aber optimistisch, weil die negativen Probenergebnisse beim Rassegeflügelzuchtverein Wörth und die Entspannung der Situation in der weiteren Umgebung eine Aufhebung der Anordnung in absehbarer Zeit denkbar erscheinen lasse. Abgewartet werden müsste die weitere Beprobung in Wörth. Als wichtige Erfahrung aus der aktuellen Lage könne man jetzt schon festhalten, dass die gesamte Südpfalz bezüglich zukünftiger Infektionsgeschehen sehr wachsam sein muss, so der Landrat. |rhp/tom