Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Bei Beerdigungen drohen in Westheim höhere Gebühren

Der Friedhofsgebührenerhöhung muss der Rat noch zustimmen. Die Ausschüsse haben sich dafür ausgesprochen.
Der Friedhofsgebührenerhöhung muss der Rat noch zustimmen. Die Ausschüsse haben sich dafür ausgesprochen.

WESTHEIM. Weil voraussichtlich ab 1. Juni eine neue Firma für den Grabaushub auf dem Friedhof in Westheim zuständig sein wird und höhere Gebühren verlangt, müssen Hinterbliebene wohl künftig höhere Gebühren zahlen. Zudem sollen Grabnutzungs-, Wegebau- und die Nutzungsgebühren für die Leichenhalle steigen.

Bisher hat die Firma Erbe aus Waghäusel Gräber für Sargbestattungen (bei Urnenbeisetzungen übernehmen das Gemeindebedienstete) ausgehoben. Weil die Firma den Betrieb einstellt, hat sie den Vertrag mit der Kommune zum 31. Mai gekündigt. Die beiden Anbieter, die Angebote abgegeben haben, sind wesentlich teurer. Günstigster Bieter ist die Friedhofsdienst Landau GmbH: Während die Kosten für das Öffnen und Schließen eines Reihen-/Wahlgrabs bisher bei rund 417 Euro lagen, verlangt die Firma rund 607 Euro; Tiefgrab: 714 Euro (bisher rund 440 Euro); Kindergrab rund 393 Euro (bisher rund 262 Euro). Die Beträge sollen in die Gebührensatzung aufgenommen werden. Weitere Gebühren sollen um 10 bis 25 Prozent steigen. Für Einzelgräber mit Tiefbettung und Doppelgräber soll der Zuschlag noch deutlich höher ausfallen: „Der Preis in der alten Satzung steht nicht im Verhältnis.“ Ebenfalls deutlich teurer soll die „Aufbahrung einer Urne bis zu vier Tagen“ werden. Neu aufgenommen werden soll ein Doppelgrab mit Tiefbettung – zudem eine Gebühr für eine Urnenwand-Bestattung.

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung bemängelt jährlich das Defizit im Friedhofsbereich (2019: 13.000 Euro). Der Bitte um Prüfung und Anpassung will die Ortsgemeinde, sofern der Ortsgemeinderat zustimmt, nun nachkommen.

Laut Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau (FWG) haben der Haupt- und Finanz- sowie der Bau- und Liegenschaftsausschuss bei einer gemeinsamen Sitzung Änderungen der Friedhofsgebührensatzung vorberaten und empfehlen dem Ortsgemeinderat, die Satzung zu ändern.

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