Kreis Germersheim Bedeutender Strafverteidiger lockt Publikum

Der Heidelberger Rechtsgelehrte Dr. Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867),
Der Heidelberger Rechtsgelehrte Dr. Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867),

«Kandel.»Nicht weniger als fünf Tage zog sich Mitte März 1837 die Verhandlung gegen den Notar Johann Franz Weigel aus Kandel vor dem Assisengericht der Pfalz in Zweibrücken hin. Dabei erregte der Umstand, dass ein allgemein geachteter Notar vor den Schranken dieses Strafgerichts stand, das Interesse der Öffentlichkeit.

Noch mehr Aufmerksamkeit erfuhr der Prozess, zu dem die Anklage nicht weniger als 58 Zeugen geladen hatte, dadurch, dass der Angeklagte von seinem Schwager, dem Heidelberger Juristen und Universitäts-Professor Dr. Carl Joseph Anton Mittermaier, einem der bedeutendsten deutschen Strafrechtler des 19. Jahrhunderts, bei Gericht anwaltlich vertreten wurde. Weigel war zu diesem Zeitpunkt 53 Jahre alt und hatte bereits mehrere Jahrzehnte als angesehener Notar mit Dienstsitz in Kandel amtiert. Ebenfalls auf der Anklagebank befand sich in diesem Prozess Daniel Bourquin, ein 53 Jahre alter Gutsbesitzer und ehemaliger Bürgermeister von Ingenheim. Beiden wurden dubiose Grundstücksgeschäfte zum eigenen Vorteil vorgeworfen, bei denen Bourquin mit Weigel zusammen gearbeitet und von seinem Ansehen und Autorität als damaliger Ingenheimer Bürgermeister besonders profitiert haben sollte. Über das große Interesse der Öffentlichkeit wie auch der damaligen Zeitungen berichtete das „Wochenblatt für Zweibrücken, Homburg und Cusel“: „Der Wunsch, einen der berühmtesten Männer Deutschlands vor einem Geschworenen-Gerichte plaidiren zu hören, zog nicht allein eine große Masse der Bewohner Zweibrückens, sondern auch sehr viele Auswärtige herbei“, wobei die allgemeine Reputation Dr. Mittermaiers noch dadurch wuchs, dass er just zum ersten Verhandlungstag zum Präsidenten der badischen Abgeordnetenkammer gewählt worden war. Bei der Verteidigung Weigels stand dem Heidelberger Rechtsgelehrten noch der Advokat Glasser zur Seite, während ein weiterer Anwalt Daniel Bourquin vertrat. Daher konnte der Kandeler Notar dem Ausgang der Verhandlung offenbar gelassen entgegen sehen, denn in dem Bericht des Wochenblattes heißt es: „Der Angeklagte Weigel behielt während er ganzen Verhandlung seine feste zuversichtlich Haltung“. Diese konnte offenbar auch nicht von den 58 Zeugen erschüttert werden, die die Staatsanwaltschaft vernahm. Wie zu erwarten, zog Dr. Mittermaier wortreich und gewandt alle Register seines juristischen Könnens: „Von Seiten der Herren Vertheidiger wurde gewiß nichts unterlassen, um die Unschuld des Angeklagten in das hellste Licht zu setzen, und wenn wir uns anmaßen dürften, ein Urtheil über einen Mann zu fällen, dessen Ruf so allgemein begründet ist, so könnten wir nur die innere Ueberzeugung aussprechen, daß der von dem Herrn Geheimen Rath Mittermaier gehaltene Vortrag ein Muster der Beredtsamtkeit war.“ Der Prozess gegen Weigel und Bourquin fand auch in Berichten überregionaler Zeitungen seinen Niederschlag. So bestätigten die „Frankfurter Ober-Post-Amts-Zeitung“ und mit ihr die „Allgemeine Zeitung“ (Augsburg) dem prominenten Advokaten beispielsweise, dass ihm die Beweisführung der Unschuld seines Mandanten „keine große Mühe“ bereitet habe und dass er dabei mit „männlicher Beredsamkeit, Umsicht und Würde“ vorgegangen war. Diese und die offenbar nicht ausreichende Beweislage führten letztlich dazu, dass die Geschworenen am 15. März, dem letzten von fünf Verhandlungstagen, nach nur siebenminütiger (!) Beratung die Angeklagten für unschuldig erklärten. „Die beiden Angeklagten wurden auf der Stelle entlassen, und ihren sie mit Sehnsucht erwartenden Familien zurückgegeben“, wie das Zweibrücker Wochenblatt abschließend bemerkte.

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