Was Leser ärgert Aus Versehen mit falschem Serum geimpft
Barbara Schmehl ist auch dreieinhalb Wochen nach dem Impftermin im ehemaligen Schlecker-Markt in Kandel noch ziemlich „verschnupft“. Denn statt wie gewünscht und angekündigt den aktuellen Impfstoff BA 4-5 gespritzt zu bekommen, erhielten die Kandelerin und vier weitere, teils hochbetagte Familienmitglieder, „nur“ das Vorgängerserum BA 1. Nun fragt sich Schmehl, ob der Wirkstoff genauso gut vor Corona schützt wie der neue. Internet-Recherchen haben sie nicht wirklich weitergebracht. Eine Anfrage beim Hausarzt soll Aufklärung bringen und darüber, wann man sich unter Umständen frühestens mit dem aktuellen Wirkstoff impfen lassen kann.
Schmehl berichtet, dass sie und ihre Familienangehörigen an besagtem Sonntagmorgen bei den ersten Impfkandidaten waren und der Impfarzt erst sie und dann in einer kurzen Ansprache die übrigen 12 bis 15 Impfwilligen ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen hat, dass das neue Serum BA 4-5 verimpft werden soll. Wieder zuhause habe sie in ihren Impfausweis geschaut und Folgendes festgestellt: Auf dem Aufkleber stehe „15mcg tozinameran, 15mcg riltozinameran“. Eine Recherche Schmehls im Internet ergab, „dass es sich dabei um den Impfstoff gegen ’BA1’ handelte. Der Impfstoff gegen ’BA 4-5’ besteht hingegen aus der Wirkstoffkombination ’tozinameran/famtozinameran’“. Daraufhin habe sie die für die Impfaktion zuständige Kontaktperson bei der Verbandsgemeindeverwaltung auf ihre Entdeckung aufmerksam gemacht.
Falsches Serum auch wirksam
Dr. Rainer Fritz habe dienstags nach dem Feiertag angerufen und zunächst mitgeteilt, dass die Etiketten für den Impfausweis verwechselt worden seien. Dabei hat er laut Schmehl unter anderem angeboten, dass sie in seiner Praxis in Wörth die Falschen mit den Richtigen überkleben lassen könne. Ihre Frage, ob das in der Form zulässig ist, Stichwort Fälschungssicherheit, habe Fritz bejaht. Tage später habe sich der Allgemeinmediziner erneut bei ihr gemeldet und eingeräumt, dass wegen einer Verwechslung ein anderes Serum verimpft worden ist. Doch auch dieses sei gegen die aktuellen Corona-Virenvarianten wirksam.
„Wie kann das passieren?“, fragte sich Schmehl und den Arzt. Eine schlüssige Antwort habe sie noch nicht erhalten. Fritz habe gesagt, dass es ihm leid tue. So richtig trösten kann dies Schmehl nicht. Ebenso wenig Fritz’ Einladung, bei der nächsten Impfaktion in einem halben Jahr erneut vorstellig zu werden. Nicht zuletzt ihr Vater, 82, vorerkrankt und nun fünffach geimpft habe Angst vor einer Infektion. Schließlich sei er bewusst zu dem Impftermin gegangen, in der Hoffnung, den aktuellen Impfstoff zu erhalten.
Post vom Impfarzt
Schriftlich habe Fritz ihr und ihren Familienangehörigen im Nachhinein Folgendes schriftlich mitgeteilt: „Liebe Patientin, lieber Patient, wir durften Sie zu unserer Impfaktion in Kandel vom 30.09.22 bis 02.10.2022 begrüßen, um Sie mit den zwischenzeitlich zur Verfügung stehenden modifizierten Impfstoffen der Firma Biontech (Comirnaty BA 1, BA 4-BA 5 mit einer Auffrischungsimpfung zu versorgen.“ Unter Berufung auf die Ständige Impfkommission Stiko schreibt Fitz weiter, dass „der bei unserer Impfaktion verabreichte Impfstoff BA 1 einen wirksamen allgemeinen Schutz gegen das Auftreten von COVID und vor schweren Krankheitsverläufen“ verschafft. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Darin heißt es auch, dass sich im süddeutschen Raum eine wesentlich aggressivere Omikron-Variante als BA 4 und BA 5 durchsetze, nämlich BA 2-75.1. „Vermutlich muss in einem halben Jahr eine Auffrischungsimpfung erfolgen (...).“
Nun fragt sich Schmehl, die in dem Brief das Einräumen eines Fehlers vermisst, ob außer ihr und ihren Familienangehörigen auch die übrigen Impfkandidaten diese Informationen erhalten haben. Eine von ihm angekündigte Veröffentlichung im Amtsblatt ist ihres Wissens noch nicht erfolgt, sagte Schmehl.
Fläschchen sehen sich ähnlich
Fritz sagte auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass er alle rund 270 Impfkandidaten angeschrieben und so über die Verwechslung informiert hat. Deshalb werde auf eine zusätzliche Veröffentlichung im Amtsblatt verzichtet. Wie es zu dem Versehen kam, schildert er so: Der Impfstoff werde wöchentlich geliefert. Während seines Urlaubs sei eine Lieferung BA 1 eingetroffen, die seine Mitarbeiter im Kühlschrank verstaut hätten. In der Folgewoche sei der Impfstoff BA 4-5 eingetroffen, der daneben eingeräumt worden sei. Er selbst sei irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich bei der ersten Lieferung ebenfalls um BA 4-5 gehandelt hat, zumal sich die Fläschchen sehr ähnlich sähen. Und als die zuerst gelieferten Fläschchen für die Impfaktion aus dem Kühlschrank geholt wurden, sei offensichtlich auch niemand aufgefallen, dass es sich um zwei unterschiedliche Seren gehandelt hat. Fritz betont jedoch, dass es sich bei dem verimpften BA 1 um eine modifizierte Version des ursprünglichen Impfstoffs BA 1 gehandelt hat.