KANDEL RHEINPFALZ Plus Artikel Auch während der Corona-Pandemie müssen Handwerker in die Wohnung

Ein tropfender Wasserhahn kann nerven.
Ein tropfender Wasserhahn kann nerven.

Kontaktbeschränkungen und Abstand halten – das gilt auch auf dem Wohnungsmarkt. Doch wenn Schäden an der Wohnung repariert werden müssen, bleibt ein Treffen von Vermieter, Mieter und Handwerkern vor Ort nicht aus. Was auch sonst oft zu Konflikten führt, ist in Corona-Zeiten besonders sensibel anzupacken. Die RHEINPFALZ hat bei der Eigentümer-Gemeinschaft „Haus und Grund“ in Kandel nachgefragt, wie lange derzeit ein Wasserhahn unbeobachtet tropfen darf und was gilt, wenn ein Mieter im Homeoffice arbeitet.

Handwerk gilt als systemrelevant. Deshalb dürfen Handwerker in Mietwohnungen unter Einhaltung der geltenden Regeln wie gewohnt ihrer Tätigkeit nachgehen. Wobei: Im Sinne der Kontaktvermeidung in Corona-Zeiten sollten nicht dringende Reparaturen in den Wohnungen besser verschoben werden. Denn noch immer gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Je weniger man andere Menschen trifft, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, das Virus weiterzutragen oder es sich selbst zu holen.

Doch im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter kann der Verweis auf Corona-Kontaktvermeidung – je nach Sachlage – auch als vorgeschobenes Argument empfunden werden, dass man unliebsamen Begegnungen besser aus dem Weg gehen will. Sagt etwa der Mieter, die Badewanne sei leck und müsse ersetzt werden, hat der Vermieter das Recht, die Badewanne vorab zu prüfen, bevor er den Auftrag zu einer Neuinstallation erteilt. Vielleicht hat die Wanne nur eine Macke, die sich ausbessern lässt? „Das Gleiche gilt beispielsweise auch beim tropfenden Wasserhahn“, sagt Brigitte Kirchenbauer, Geschäftsführerin der Haus & Grund Südpfalz e.V. in Kandel: „Der Vermieter schaut sich das vorher an und kommt zu diesem Zweck vorbei.“

Wasserschäden auch während Pandemie schnell beheben

Gegebenenfalls reparieren Vermieter die Angelegenheiten auch selbst. Nicht selten kommt es bei der Einschätzung von Mängeln oder Schäden zu unterschiedlichen Auffassungen, wer von beiden Seiten zu welchen Anteilen mit Reparatur und Kosten belastet wird. Bei der Haus & Grund, die ihren Mitgliedern, sprich den Wohnungseigentümern, Rechtsberatung bietet, gehen hierzu oft Anrufe ein. „In den letzten Corona-Wochen war es aber sehr ruhig“, sagt Brigitte Kirchenbauer.

Das Nicht-Dringliche wurde aufgeschoben. Mängel oder Schäden allerdings, die eine Gefahr für die Bewohner oder das Eigentum darstellen – etwa Wasserschaden oder Ausfall der Heizung – sollten auch während der Corona-Zeit umgehend behoben werden. „Diesbezüglich besteht auch der Duldungsanspruch gegenüber dem Mieter fort“, sagt Ralf Schönfeld, Rechtsanwalt bei der Haus & Grund.

Es gilt: Dem Vermieter steht grundsätzlich das Recht zu, die Mietwohnung oder die vermieteten Geschäftsräume zu besichtigen. Der Vermieter muss dem Mieter jedoch einen sachlichen Grund für eine Wohnungsbesichtigung nennen. Wobei der Mieter sich zudem auf den Besuch des Vermieters vorbereiten können muss. Ralf Schönfeld rät Vermietern, ihren Mietern beispielsweise drei Termine schriftlich vorzuschlagen, von denen sie dann einen bestätigen sollten. „Man kann die Mieter hierzu selbstverständlich nicht zwingen“, so der Jurist: „Aber in den meisten Fällen klappt das.“

Aufschub bei Quarantäne

Stehen im Wohnobjekt Modernisierungen oder Instandhaltungen an, muss im Zweifelsfall eine Interessenabwägung erfolgen, wie dringend die Arbeiten sind. Niemand weiß bis dato, wie lange die Anti-Corona-Maßnahmen noch andauern. Für Vermieter ist das eine verzwickte Lage. Ein längerer Aufschub umfassender und langfristig geplanter und finanzierter Maßnahmen kann für den Vermieter zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Klar, dass besorgte Mieter für einen zeitlichen Aufschub der Arbeiten den so genannten Härtegrund einwenden können. Doch der überwiegt nicht in jedem Fall automatisch. Muss ein Mieter in Quarantäne, ist die Rechtslage wohl eindeutig. Steckt er im Homeoffice und will sich die Belastung der Handwerker zu Hause nicht zumuten, ist die Lage hingegen weniger klar. Diese strittigen Fragen werden nach den Lockerungen dieser Tage kommen. Dann wird auch bei Brigitte Kirchenbauer bei der Haus & Grund in Kandel das Telefon wieder häufiger klingeln.

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