Kreis Germersheim Arbeitsgericht: Rauchverbot nicht verhandelbar

Wellpappeproduktion bei Eurowell in Wörth.
Wellpappeproduktion bei Eurowell in Wörth.

Wörth: Ein paar Zigaretten zur falschen Zeit am falschen Ort haben einen Staplerfahrer bei Eurowell den Arbeitsplatz gekostet. Vor dem Arbeitsgericht einigte man sich am Ende zwar gütlich. Das Gericht machte zuvor aber deutlich, dass ein Arbeitgeber ein Rauchverbot auch mit harten Maßnahmen durchsetzen darf.

„Er sei hochgradig süchtig. Deshalb müsse ihm der Arbeitgeber auch während der Arbeitszeit das Rauchen ermöglichen.“ – Mit dieser Auffassung kam ein 36-jähriger Staplerfahrer vor dem Arbeitsgericht Landau nicht weit. Der verheiratete Vater zweier Kinder arbeitete eineinhalb Jahre bei Eurowell, einem Wellpappehersteller, der zur Unternehmensgruppe der Papierfabrik Palm gehört.

Auf der Toilette beim Rauchen erwischt

Rauchen durfte er nur im Pausenraum – und nur während festgelegter Pausenzeiten. Ab November 2016 wurde er verwarnt, abgemahnt und dann Ende April zum 31. Mai gekündigt, weil er entweder auf der Toilette oder außerhalb der Pausenzeit beim Rauchen erwischt wurde. Gegen diese Kündigung wollte er sich vor Gericht wehren. Außer seiner Sucht führte er an, dass anderen Mitarbeitern erlaubt werde, während der Arbeitszeit kurze Pausen zu machen.

Kostenlose Seminare zur Rauchentwöhnung

Eurowell reagierte darauf mit einer Wiederklage und forderte 4800 Euro Schadensersatz für die Beschädigung eines Lastwagens, den der klagende Staplerfahrer offensichtlich beschädigt hatte. Dass andere Mitarbeiter Rauchpausen machen dürfen, trifft zu, so Eurowell-Geschäftsführer Raimund Zinkel. Bei den Mitarbeitern in der Produktion sei das von den Arbeitsabläufen her möglich. Wegen der Papierstäube herrsche im Wellpappenwerk eine hohe Brandgefahr, machte Zinkel deutlich. Deshalb biete das Unternehmen auch allen Mitarbeitern samt ihren Familien kostenlose Seminare zur Rauchentwöhnung an.

Sucht sei Sache des Arbeitnehmers

Und dann ist da noch der Paragraf 19 der Arbeitsordnung, den der Richter zitierte: „Rauchen im Betrieb ist nicht gestattet.“ Unabhängig von der Brandgefahr: „Man hat während der Arbeitszeit zu arbeiten und nicht zu rauchen“, sagte der Richter zu dem 36-Jährigen. Spätestens durch die Abmahnung habe der Arbeitgeber seinen Standpunkt klar gemacht. Das Suchtproblem sei zunächst mal Sache des Arbeitnehmers. Vor diesem Hintergrund schlug der Richter eine gütliche Einigung vor: Eurowell zieht ihre Schadensersatzforderung zurück, der frühere Mitarbeiter akzeptiert die Kündigung und erhält ein wohlwollendes Zeugnis mit der Gesamtnote „Gut“.

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