Kreis Germersheim Anwohner müssen mehr an Stadt zahlen

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Die Stadt Wörth übernimmt bei den wiederkehrenden Beiträgen im Straßenbau zu viele Kosten, nämlich 35 Prozent. Der Rechnungshof hatte bereits 2010 nach seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt darauf hingewiesen; nach neuerer Rechtslage ist dieser zu hohe Beitragssatz sogar rechtswidrig. Dieses Thema war erneut Gegenstand der Stadtratssitzung, die am Donnerstag in der Mehrweckhalle Büchelberg stattfand und gut besucht war.

Nun mahnte auch die Kreisverwaltung an, den „rechtsförmigen Zustand herzustellen“ und wegen der defizitären Haushaltslage auf jeden Euro zu achten. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes richtet sich der Prozentsatz der wiederkehrenden Beiträge der Verwaltungen nach dem Typ der Straße, wobei hier Durchgangsstraßen, also Kreis- und Landesstraßen, nicht berücksichtigt werden. Die vier Abrechnungsgebiete der Stadt Wörth werden deshalb der Einstufung „geringer Durchgangsverkehr, aber ganz überwiegender Anliegerverkehr“ zugeordnet. Dementsprechend muss der Gemeindeanteil auf 30 Prozent reduziert werden. Hier regte sich im Rat fraktionsübergreifender Widerstand. „In anderen umliegenden Gemeinden liegt der Satz bei 35 bis 50 Prozent, nur wir sollen nun unsere Bürger mehr belasten“, hieß es aus den Reihen der CDU. Außerdem werde der Haushalt „schlechtgeredet“, dabei sei man doch nur stets vom ,worst case’ ausgegangen. Bürgermeister Dennis Nitsche betonte, dass die meisten Gemeinden aufgrund ihrer Größe nur der Prüfung durch die Kreisverwaltung und nicht dem Rechnungshof unterstellt sind. Dort sei diese noch nicht tätig geworden: „Bei uns ordnet sie das an, was sie an anderer Stelle versäumt hat.“ Die SPD war der Ansicht, dass auch die anderen Kommunen geprüft werden müssten, damit überall mit gleichem Maß gemessen werden könne. „Es sind ja keine riesen Beträge, die nun auf die Bürger zukommen: zwischen 4,40 und 13,20 Euro“, sagte Joachim Paul (SPD). „Auch die Stadt hat dann nur einen Vorteil von 15.000 Euro, aber hier heißt es dann ,Kleinvieh macht auch Mist.“ „Der Vergleich mit den anderen Gemeinden hinkt“, gab Nitsche zu bedenken – „wir können uns nicht darauf berufen, dass andere auch gegen bestehendes Recht verstoßen und nicht erwischt wurden.“ Wenn der Rat nicht von selbst eine Satzungsänderung beschließe, habe die Kreisverwaltung eine Anordnung angekündigt. Der Rat beschloss einstimmig, Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zu halten und den Punkt zu vertagen.

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