Kreis Germersheim Am Bau jeder Siebte nicht korrekt beschäftigt

Im Bereich Landau, Germersheim, Kandel wurden vom Zoll Mitte März knapp 50 Betriebe kontrolliert. Bei ihnen stehen nun unter anderem mehrere Mindestlohnverstöße (5 Fälle), Scheinselbstständigkeit (3) und Leistungsmissbrauch (3) im Raum, so der Zoll.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken überprüfte am 14. und 15. März das Baugewerbe. Im besonderen Fokus standen die Gerüstbauer. 70 Zöllner im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz kontrollierten an den beiden Tagen verdachtsunabhängig rund 120 Baustellen und Betriebe, davon 45 Gerüstbauer. Die insgesamt rund 300 Arbeitnehmer, die angetroffenen wurden, wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, teilte der Zoll mit. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet Angaben zu ihren Arbeitgebern, ihren Lohnansprüchen, den Auszahlungsmodalitäten und der Dauer ihrer Anstellung zu machen. Dabei wurden insgesamt 41 Verstöße festgestellt: •Nichtzahlung des Mindestlohns: 14 Fälle, •Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt : 7, •Leistungsmissbrauch: 7, •sonstige Verstöße: 13. Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an. In einigen Fällen schließt sich eine Geschäftsunterlagenprüfung an. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Am 14. und 15. März kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deutschlandweit das Baugewerbe mit dem Schwerpunkt Gerüstbauer. Der bundesweite Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk beträgt derzeit 10,50 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn ihre Beschäftigten in Deutschland eingesetzt werden, so der Zoll. (rhp)