Kreis Germersheim Abriss für illegale Bauten droht

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Für Grundstücksbesitzer, die nördlich der Bahnhofstraße illegal gebaut haben, Tiere halten und Holz lagern, wird es jetzt ernst: Sie müssen die Missstände wohl beseitigen. Denn das Gelände wird nicht – wie von der FWG beantragt – als „Sondergebiet für Kleingartenanlagen mit Kleintierhaltung und Pferdekoppeln“ ausgewiesen. Die FWG hat am Montag im Bauausschuss ihren Antrag zurückgezogen.

Wie berichtet, hat die Kreisverwaltung Germersheim im Gebiet „Nördlich der Bahnhofstraße“ 13 Verfahren gegen Grundstücksbesitzer eingeleitet, dabei „bauliche Anlagen“ wie Hütten sowie Einfriedungen und Tierhaltungen beanstandet. Die Pressestelle hatte im September auf Anfrage mitgeteilt, dass die Verfahren bis Ende 2016 ausgesetzt worden seien, „da Grundstückseigentümer Gespräche mit der Gemeinde Westheim über eine Überplanung des Gebiets führen“. Ende August hatte die FWG im Rat beantragt, das Gelände bis zur L 507 und zur B 9 als „Sondergebiet für Kleingartenanlagen mit Kleintierhaltung und Pferdekoppeln“ auszuweisen. Mit knapper Mehrheit (sechs Ja-, fünf Nein-Stimmen, eine Enthaltung) sprach sich der Rat dafür aus, das Thema in den Bauausschuss zu geben. Susanne Grabau (FWG) sagte damals, dass es sich um Acker- und Wiesengelände handele, das größtenteils nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werde – und eine Nutzungsänderung erfolgen solle, um Eigentümern und Nutzern mehr Gestaltungsfreiraum zu verschaffen. Art und Weise der Nutzung, besonders der Tierhaltung, solle im Ausschuss erarbeitet werden: „Wir wollen endlich Klarheit schaffen, eine Diskussion anstoßen, müssen aber erst Fakten sammeln und wissen, welche Kosten entstehen.“ Beigeordneter Stefan Leinenbach (FWG) hatte gegenüber der RHEINPFALZ betont, dass es primäres Ziel sei, die Störung durch Hunde zu beseitigen. Er sagte aber auch: „Viele Menschen nutzen das Gelände, wenn auch vielleicht rechtlich nicht ganz einwandfrei, seit Jahren und Jahrzehnten friedlich, ohne Probleme, mit Duldung von Bürgermeistern und vorangegangenen Gemeinderäten.“ Leinenbach fragte: „Wen stört es, wenn auf den dortigen Wiesen Pferde gehalten werden, Holz gelagert wird oder sich der ein oder andere Bürger ein Gartenstück mit Hütte als Stätte der Ruhe und Erholung angelegt hat.“ Diese friedlichen Nutzer wolle die FWG nicht im Regen stehen lassen. Aufwand und Kosten müssten sich aber im Rahmen halten. Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) hielt den Antrag für unnötig und fragte damals, ob dieser gestellt worden sei, damit einzelne ihre Grundstücke besser verpachten könnten und Illegales legalisiert werden solle. Weitere SPD-Ratsmitglieder kritisierten den FWG-Antrag ebenfalls. Bei der Ausschusssitzung am Montag bezifferte Bauabteilungsleiter Rolf Bähr von der Verbandsgemeinde die Kosten, um das über 40 Hektar große Gelände zu überplanen, auf etwa 100.000 Euro. Er sagte, dass bei einer Verkleinerung des Gebiets die Kosten sänken, betonte aber, dass „für den bauordnungsrechtlichen Teil nicht die Gemeinde, sondern die Kreisverwaltung zuständig“ sei: „Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, was sie dort tut und muss gleiche Maßstäbe im Landkreis anlegen.“ Probleme mit illegalen Nutzungen gebe es nicht nur in Westheim: „Es kann nicht sein, dass in Büchelberg alles abgerissen wird (wir berichteten) und in Westheim alles stehenbleiben darf.“ Laut Bähr gibt es in Westheim weitere Stellen mit illegalen Nutzungen. Seine Mutmaßung: Bürger, die nördlich der Bahnhofstraße, Illegales beseitigen müssten, würden sicher bestimmte Objekte im Ort fotografieren: „Und dann haben wir das gleiche Problem an anderer Stelle“, sagte er angesichts der seitens der FWG angedachten Überplanung. Ein Bebauungsplan könne gesetzliche Regelungen nicht aushebeln, Hobbytierhaltung im Außenbereich sei nicht zulässig. Stefan Leinenbach (FWG) räumte ein, dass die Kosten von 100.000 Euro zu hoch seien, wünschte sich aber einen „Mittelweg“, um den Leuten helfen zu können. Denn diese nutzten das Gelände nur zu Freizeitzwecken. Bähr erwiderte, dass das Baugesetzbuch klare Aussagen mache und Bauen im Außenbereich bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig sei. Inge Volz sagte, dass Holzlagerung in einem bestimmten Rahmen möglich sei, sofern die Lagerstelle dem Kreis gemeldet werde. Uwe Wagner (SPD) war „von den Kosten, um illegale Bauten mit einem Plan zu überziehen und zu rechtfertigen, geschockt“: Die FWG solle den Antrag zurücknehmen oder ablehnen. Auch Angelika Schmitt (CDU) waren die Kosten zu viel. Bevor Leinenbach den Antrag zurückzog, sagte er: „Man muss vernünftig bleiben. Die Idee war gut. Wir hätten den Leuten gerne geholfen, müssen nun aber in den saueren Apfel beißen“. |nti

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