Kreis DÜW / SÜW
Wohnmobil ist kein Wohnsitz
Mal wieder die Freiheit spüren, einfach von Ort zu Ort fahren und kurzfristig übernachten, wo man will. Diese Vorstellung überzeugter Wohnmobilisten verträgt sich – wie alles Touristische derzeit – nicht gut mit den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen. Wohnmobilstell- und Campingplätze sind gesperrt, und wer sich einfach so irgendwo hinstellt, wird zum „Wildcamper“. Wenn noch die nächtliche Ausgangssperre dazukommt, wird das Ganze nicht einfacher, vor allem für die Ordnungsämter.
Stefan Wemhoener, Geschäftsführer der Tourist Service GmbH Deidesheim, gibt ein Stimmungsbild der Lage, macht aber dabei auch klar, dass unerlaubtes Campen nicht das vorherrschende Problem sei: „Die letzten Wochenenden standen bei uns besonders die Weinberge im Fokus“, sagt er. Doch das sei nun mal eine gemeinsame Problematik überall entlang der Weinstraße, „dass alle sich im Frühjahr in die Weinberge und zur Mandelblüte gezogen fühlen“. Hier liege im Vergleich zum Wildcampen das eigentliche momentane Problem.
Wald und Weinberge werden zugeparkt
Um zu großen Andrang beim Parken und bei den Spaziergängen und Ausflügen selbst zu vermeiden, habe man in letzter Zeit oft schon an Ortsausgängen absperren müssen, so Wemhoener. Schilder hätten klar gemacht, dass die Waldparkplätze bereits voll seien und die Weinberge nicht zugeparkt werden sollen. Wemhoener: „Man darf nicht vergessen, dass unsere Winzer auch jetzt arbeiten und jederzeit ungehindert hingelangen müssen.“ Auch Rettungskräfte dürfen auf keinen Fall behindert werden. Nach dem Hoch zu Ostern sei die Lage etwas entspannter.
Die beiden Wohnmobilstellplätze in Niederkirchen an den Sportanlagen und in Meckenheim an der Sportstätte seien wegen Corona geschlossen, worauf Flatterband und Schilder nochmals unmissverständlich hinweisen, betont Wemhoener. Eine Wohnmobilproblematik in Sachen Wildcamping sieht er zumindest im Stadtbereich nicht. Das führt Wemhoener vor allem auf vorbeugende Kommunikation zurück: „Fairerweise muss man sagen, dass wir viele telefonische Anfragen vorab erhalten.“ Den Touristen habe man bislang freundlich klargemacht, dass ein Halt mit dem Wohnmobil „aus juristischer Sicht sehr schwierig“ und wegen geltender Sicherheitsbedenken auch nicht erwünscht sei. Dann kam die Ausgangssperre hinzu.
Der Trick mit Paragraph 12 StVO
Dass Wohnmobil-Camper sich sonst gern auf das Recht nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) berufen, einen Halt über Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit einlegen zu dürfen, wurde laut Wemhoener die ganze Zeit schon überprüft: „Sobald sie anfangen, Stühle und Tische rauszustellen, würde unser Ordnungsamt sofort einschreiten.“ Anders zu sehen sei es, wenn Wohnmobilbesitzer ihre Räder oder Mountainbikes für eine Tagestour transportieren: „Die parken morgens, machen ihre Radtour und fahren abends wieder weg.“ Das sei, unter Einhaltung aller Coronaregeln, „so auch in Ordnung“.
Die Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeinde Deidesheim bestätigt die Lage: In den vergangenen Wochen seien viele Touristen, die aus Neustadt-Gimmeldingen wegen der Sperrungen nicht zur Mandelblüte konnten, „direkt nach Deidesheim zum Wandern rübergekommen“, sagt Jochen Ohler, Leiter der Abteilung Bürgerdienste. Zweimal habe man die Flur deswegen „sperren und mit den Leuten sprechen“ müssen.
In Sachen Wohnmobil kennt auch Ohler, dass einige sich trickreich auf Paragraph 12 der StVO berufen: „Wenn man aber natürlich da mehrere Tage steht, ist das nicht gegeben“, macht er klar. Und die Ausgangssperre verhindert nun selbst das eindeutig. Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung, bestätigt: „Man darf also nicht mit seinem Camper am Straßenrand, auf Parkplätzen oder ähnlichen Orten übernachten, auch nicht für eine Nacht. Generell sind touristische Reisen ohnehin zu unterlassen.“
Ganzes Inventar ausräumen geht gar nicht
In der Verbandsgemeinde Maikammer werde in unregelmäßigen Abständen kontrolliert, sagt Georg Welterlich von der Ordnungsverwaltung. Touristisches Campen mit dem Ausräumen des gesamten Inventars gehe daher gar nicht, und bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz werde auch noch das zuständige Gesundheitsamt tätig – wenn etwa die Insassen mehrerer Fahrzeuge unerlaubt zusammenstehen oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Alle öffentlich ausgewiesenen Stellplätze seien mit entsprechender Beschilderung regelkonform gesperrt, sagt Welterlich. Generell sei besonders St. Martin bei Wohnmobilisten beliebt. Es komme mancherorts vor, dass diese die Sperrung „ihrer Plätze“ missachten, so Welterlich. Die meisten Konflikte würden aber noch „im Gespräch gut geregelt“. Allerdings komme es trotzdem ab und an zu einem „halbfreundlichen verbalen Austausch“. Nur Anwohner mit gesonderter Erlaubnis dürften eigene Wohnmobile weiterhin an genehmigter Stelle dauerparken.