Kreis Bad Duerkheim Winzer-Abwassergebühr zeitgemäß?
Jeder Bürger in Deutschland zahlt für das Abwasser, das er verursacht. Die Gebühr berechnet sich aus dem Frischwasserverbrauch eines Haushalts – der andere Teil der Kosten, die jeden Monat entrichtet werden, sind für Instandhaltung, Verbesserung und Erweiterung von Abwasseranlagen. Inhaber von Weinbau-, Weinhandel- oder Weinverarbeitungsbetrieben müssen erheblich mehr zahlen: Durch die Weinbauzusatzgebühr, die in den 1960er-Jahren eingeführt wurde, sollen die Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch das stärker verunreinigte Abwasser der Winzer entstehen. Für Winzer Thomas Schönlaub aus Hochstadt ist die Gebühr aber schon lange nicht mehr zeitgemäß: „Man muss sehen, dass im Vergleich zu vor 40 Jahren heute erstens mengenmäßig weniger und zweitens weniger stark verunreinigtes Abwasser anfällt.“ Aufgrund der technischem Entwicklungen im Weinbau sei die Abwassersituation heute eine völlig andere, bei der Zusatzgebühr habe es aber in all den Jahren keine Neubewertung gegeben, sagt Schönlaub. Vorwurf der Intransparenz Schönlaub hat sich deshalb gegen einen Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde Offenbach – sie ist fürs Abwasser zuständig – über 32.000 Euro für das vergangene Jahr sowie für eine Vorauszahlung in selber Höhe für 2019 mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr gesetzt. In einem Eilverfahren stellte das Gericht nun in seinem Urteil fest, der Gebührenbescheid der Verbandsgemeinde habe neben den investitionsabhängigen Kosten auch „andere feste und variable Kosten zum Gegenstand“. Bedeutet: So geht das nicht. Durch den Beschluss verringern sich die Abgaben Schönlaubs um etwa die Hälfte. Das Hauptverfahren steht noch aus. Widerspricht Gebühr EU-Recht? Schönlaub und sein Anwalt Bernhard Renz kritisieren vor allem die nach ihrer Ansicht intransparente Vorgehensweise der Verbandsgemeinde. In einer Satzung heißt es, die Verbandsgemeinde erhebt „eine zusätzliche Grundgebühr je 500 Quadratmeter selbst bewirtschafteter Weinbauertragsfläche aus den investitionsabhängigen Kostenanteilen für den Weinbau.“ Sprich: Die Kommune fordert von den Winzern das Geld ein, das sie aufgrund der Belastung, durch deren Abwasser in ihre Klärwerke investieren muss. „Es ist aber nicht ersichtlich, wie viel Geld wirklich spezifisch zu diesem Zweck verwendet worden ist“, sagt Renz. Offenbachs Verbandsbürgermeister Axel Wassyl hält im Gespräch mit der RHEINPFALZ dagegen. Das Oberverwaltungsgericht habe bereits festgestellt, dass die Weinbauzusatzgebühr an die besondere Vorhaltung für Weinbaubetriebe anknüpft und damit nicht nutzungsbezogen ist. Die Weinbauzusatzgebühr sei rechtlich zulässig und auch zeitgemäß, betont der Verwaltungschef. Renz sagt hingegen, die Weinbauzusatzgebühr verstoße gegen europäisches Recht. Die EU-Wasserrichtlinie besage, Personen, die selbst Maßnahmen ergreifen, um weniger verschmutztes Wasser abzuführen, müssten gefördert, nicht bestraft werden. Er verweist auf vergleichbare Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes und des Verwaltungsgerichts Münster. Notfalls vors Verfassungsgericht Bei seiner Eilentscheidung stimmte das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung des Anwalts nicht zu. Im Urteil heißt es, „die grundlegenden Einwände der Antragsstellerin gegen die festgesetzte Weinbauzusatzgebühr rechtfertigen keine ernstlichen Zweifel“. Renz bleibt aber guter Dinge: „Schwierige Rechtsfragen werden in der Regel nicht in einem Eilverfahren, sondern erst im Hauptverfahren erörtert und entschieden. Es ist also noch nicht gesagt, dass das Verwaltungsgericht Neustadt nicht doch noch der Rechtsauffassung meines Mandanten folgen wird.“ Der Anwalt kündigt außerdem an, die Gebühr in Gänze angreifen und dafür – wenn nötig – bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Hätte Renz Erfolg, wäre das ein Paukenschlag in der Weinbauregion Südpfalz – und vermutlich auch darüber hinaus.