Bad Dürkheim
Wer prüft, ob Hund gefährlich ist?
Grund für die Anordnung der Stadtverwaltung war ein Streit zwischen dem Shar-Pei und einem Zwergpinscher Ende Februar 2020, wie Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, in der Sitzung berichtete. Die Besitzer der Hunde wohnen nicht weit voneinander entfernt. Weder die Männer, noch die Hunde mögen sich, wie bei der Sitzung des Kreisrechtsausschusses klar wurde.
Bei einem Spaziergang Ende Februar 2020 begegneten sich die Hunde und ihre Besitzer und es gab Streit. Auslöser und Ablauf des Geschehens werde von den menschlichen Kontrahenten sehr unterschiedlich geschildert, teilten Martin und der zuständige Mitarbeiter der Bad Dürkheimer Stadtverwaltung mit.
Zwei Versionen des Geschehens
Laut Martin sagt der Besitzer des Zwergpinschers, dass sich der angeleinte Shar-Pei bei der zufälligen Begegnung ohne Grund von der Leine losgerissen habe, an ihm hochgesprungen sei und ihn in die Hand gebissen habe. Der Besitzer des Shar-Pei habe nichts unternommen, um seinen Hund in den Griff zu bekommen. Sein Zwergpinscher, der nicht angeleint gewesen sei, sei vollkommen friedlich gewesen. Laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt allerdings müssen Hunde innerhalb der bebauten Ortslage sowie außerhalb auf ausgewiesenen Wander-, Rad- und sonstigen Sonderwegen angeleint sein.
Der Zwergpinscher „kam auf uns zugeschossen“ und habe seinen Hund „aggressiv angegangen“, schilderte der Besitzer des Shar-Pei den Auslöser des Vorfalls. Er habe seinen Hund auf den Arm genommen, daraufhin habe ihn der Zwergpinscher in das Bein gezwickt und sei dann zu seinem Besitzer zurück. Der habe seinen Hund hochgehoben und dabei habe der Zwergpinscher seinen Besitzer in die Hand gebissen. Wie der Besitzer des Shar-Pei weiter berichtete, sei der andere Mann dann auf ihn zugekommen, habe ihn auf den Boden geworfen, geschlagen und getreten.
Ist es ein gefährlicher Hund?
Nach Angaben von Martin erstattete der Besitzer des Zwergpinschers Anzeige. Aufgrund der unterschiedlichen Schilderungen sei für die Stadtverwaltung „der Sachverhalt recht verworren“ gewesen, sagte der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung.
Am 13. Mai 2020 erhielt der Besitzer des Shar-Pei eine Anordnung für eine vorläufige Anlein- und Maulkorbpflicht für seinen Hund, außerdem wurde angeordnet, dass eine Diensthundestaffel der Polizei überprüfen müsse, ob das Tier entsprechend der Richtlinien des Landesgesetzes als gefährlicher Hund einzustufen sei. Der Besitzer des Zwergpinschers hat nach Angaben des Mitarbeiters der Stadtverwaltung die gleiche Anordnung bekommen.
Wie Martin ausführte, hat der Shar-Pei-Besitzer Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt, sei aber einverstanden gewesen, dass sein Hund am 15. Juni 2020 durch die Diensthundestaffel begutachtet wird. Die sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Hund nicht gefährlich ist. Daraufhin wurde der vorläufige Leinen- und Maulkorbzwang aufgehoben und der Besitzer des Shar-Pei bekam im August 2020 die Aufforderung 250 Euro für die Begutachtung zu zahlen. Auch dagegen legte er Widerspruch ein.
Zur Begründung führte sein Rechtsanwalt Ralph Kupferschmidt zwei Argumente an. Es habe keine rechtliche Grundlage für die Anordnung der Begutachtung gegeben, so der Anwalt. Eine Begutachtung dürfe nur angeordnet werden, wenn ein begründeter Verdacht für die Gefährlichkeit eines Hundes bestehe, das sei nicht der Fall gewesen. Zudem sei die Begutachtung durch die Polizeihundestaffel gar nicht mehr erforderlich gewesen, denn sein Mandant habe den Shar-Pei zuvor durch eine Hundetrainerin begutachten lassen.
Mit beiden Argumenten hatte er keinen Erfolg. Die Auseinandersetzung Ende Februar 2020 sei ein ausreichender Grund für die Anordnung einer Begutachtung, so Martin. Und es sei gesetzlich festgelegt, dass nur eine Überprüfung durch eine Polizeidiensthundestaffel oder einen Amtstierarzt rechtlich anerkannt ist.