Deidesheim
Tagesmutter wünscht sich mehr Anerkennung und Absicherung
„Die Politik hat uns, die freiberuflichen Kindertagespflegepersonen, vergessen“, klagt Kunz. Zwar sei im vergangenen Jahr das „Gute-Kita-Gesetz“ verabschiedet worden, die freiberuflichen Kindertagesmütter seien darin aber nicht berücksichtigt worden.
Kinder zu betreuen war für die 59-Jährige „schon immer eine Herzensangelegenheit“. Sie selbst lebt in einer Patchworkfamilie mit vier Kindern. Die drei älteren hat ihr Mann mit in die Ehe gebracht, das jüngste ist ein gemeinsames Kind. Ihr Wunsch nach weiteren gemeinsamen Kinder, blieb unerfüllt. Vor 14 Jahren beschloss sie dann, als Tagesmutter zu arbeiten. Als ausgebildete Krankenschwester, die zudem lange in einem heilpädagogischen Heim gearbeitet hat, brachte sie dafür gute Voraussetzungen mit.
Pflegeerlaubnis für maximal fünf Kinder
Das erste Tageskind sei schon als Säugling zu ihr gekommen, erzählt Eva Kunz. Schnell kam ein zweites dazu, „plötzlich waren es fünf gleichzeitig“. Das ist die Anzahl an Kindern, die sie laut Pflegeerlaubnis gleichzeitig betreuen darf. Über den Tag verteilt könnten es dennoch schon mal zehn bis elf sein, darunter auch Kindergarten- und Schulkinder.
Was sie kritisiert: Dass Kinder mit zwei Jahren in Rheinland-Pfalz in der Regel in eine öffentliche Einrichtung wechseln. Viele Eltern würden sie gerne auch länger in der Obhut der Tagesmutter lassen, glaubt sie. Aber: „Die Tagesmütter und -väter sind für die öffentlichen Einrichtungen nur eine Notlösung.“
Kreis: Kinder dürfen bleiben
Dem widerspricht die Kreisverwaltung. Mit zwei Jahren habe ein Kind einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeit-Kita-Platz. Wenn ein „bedarfsgerechter“ Platz vorhanden sei, dann solle dieser genutzt werden, das sei richtig, betont Kreispressesprecherin Sina Müller. Das bedeute aber nicht, dass Kinder nicht bei der Tagesmutter bleiben dürften. Die Eltern müssten dann jedoch dafür zahlen, da ja ein kostenfreier Platz in der Kita vorgehalten werde. Laut Müller sind es aber nur „ganz wenige Eltern, die sich entscheiden, nicht zur Einrichtung zu wechseln.“ Tagesmütter seien aber keineswegs eine „Notlösung“.
Wenn in einer Einrichtung kein Platz frei sei, der dem Bedarf der Eltern gerecht werde, könnten die Kinder ebenfalls bei der Tagesmutter bleiben. „In jedem Fall findet ein Gespräch mit den Eltern statt, und es wird in jedem Fall einzeln entschieden“, so Müller.
Kostenlose Fortbildungen
Nichtsdestotrotz vermisst Kunz die Wertschätzung. Doch auch hier widerspricht die Kreisverwaltung. „Das Jugendamt macht sich explizit stark für die Tagesmütter“, betont Müller. Es gebe beim Kreis drei Fachberaterinnen, die sich um die Koordination der Tagespflege kümmerten und regelmäßig mit den rund 50 Tagesmüttern, die es im Kreis gibt, in Kontakt stünden. Alle Fortbildungen des Kreises seien für sie kostenlos.
Zur Kritik Kunz’, dass sich durch die Corona-Krise „einiges“ verschoben habe, und Kinder, die sonst mit zwei Jahren in die Kita wechselten, „plötzlich bleiben“ dürften, wie Kunz es ausdrückt, stellt die Kreisverwaltung klar: „Ja, da die Kitas momentan nur eine Notbetreuung anbieten, bleiben Kinder jetzt zunächst bei der Tagesmutter.“ Das sei auch für die Tagesmütter ein Vorteil, denn dadurch hätten sie weniger Verdienstausfall. Um Kontakte so gering wie möglich zu halten, dürften Tagesmütter zurzeit freiwerdende Plätze nämlich nicht neu belegen. Es sei aber falsch zu sagen, dass Kinder nun „plötzlich bleiben“ dürften. Denn es werde ihnen ja grundsätzlich nicht verboten.
Zu geringer Lohn?
Kunz klagt sowohl über fehlende Wertschätzung als auch über zu geringen Lohn. Tagesmütter erhalten pro Stunde und Kind im Kreis Bad Dürkheim 5,83 Euro. Bei einer Maximalbelegung mit fünf Kinder könne eine Tagespflegemutter also 29,15 Euro pro Stunde verdienen, rechnet die Kreisverwaltung vor. Und sie müssten ihren Lohn nur zu 60 Prozent versteuern. „Damit verdienen sie teilweise mindestens genauso viel wie eine Erzieherin in einer Kita.“