Hassloch / Bad Dürkheim
Streit um Logistikzentrum: Verhandlung am 22. Oktober
Das Verwaltungsgericht rechnet bei der mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt mit einer großen Anzahl von Beteiligten und Zuschauern. Damit die Abstandsregeln eingehalten werden können, findet die Verhandlung ab 10 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Dürkheim statt. Im Verwaltungsgericht reicht der Platz nicht aus, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Wegen der einzuhaltenden Mindestabstände stehen für die Öffentlichkeit nur relativ wenige Plätze zur Verfügung, von denen einige der Presse vorbehalten werden. Das Gericht weist darauf hin, dass eine Platzreservierung für interessierte Bürger nicht möglich ist.
Bedenken wegen der Verkehrsbelastung
In dem Verfahren will Hillwood erreichen, dass die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Genehmigung für den Bau eines Logistikzentrums auf einer 56.000 Quadratmeter großen Fläche in der Siemensstraße erteilt. Im August 2018 hatte das Unternehmen einen Bauantrag beim Kreis eingereicht. Das Projekt hatte Proteste der Bevölkerung und eine ablehnende Haltung in den politischen Gremien in Haßloch zur Folge. Die Gemeinde Haßloch äußerte Zweifel an der Zulässigkeit des Vorhabens. Insbesondere machte sie Bedenken wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung geltend. Nach den Unterlagen des Bauantrags soll mit bis zu 700 Lkw-Bewegungen pro Tag zu rechnen sein. Außerdem befürchtete die Gemeinde Nutzungskonflikte mit der dort vorhandenen Bebauung.
Am 28. Mai 2019 lehnte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Bauantrag ab. Der Kreis begründete dies mit dem normativen Charakter der Veränderungssperre, die der Haßlocher Gemeinderat im März 2019 für den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ erlassen hatte. Hintergrund war die Absicht der Gemeinde, das bisherige Industriegebiet Süd neu überplanen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ vom 12. Dezember 2018 wurde damit begründet, dass das in den 1960er-Jahren entstandene Baugebiet in seiner aktuellen Nutzung zumindest teilweise nicht mehr den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans entspreche. Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung hat sich dort eine eher kleinteilige gewerbliche Nutzung entwickelt, und das gesamte Gebiet ist auch durchsetzt von Wohngebäuden. Deshalb will die Gemeinde im neuen Bebauungsplan nur noch Gewerbe- und Mischgebiete festsetzen und die Baumassenzahl reduzieren. Um diese Planung zu sichern, beschloss der Gemeinderat am 13. März 2019 eine Veränderungssperre in dem Baugebiet für eine Dauer von zwei Jahren.
Investor: Reine Verhinderungsplanung
Gegen die ablehnende Entscheidung des Kreises legte Hillwood Widerspruch ein. Der Kreisrechtsausschuss wies diesen ebenfalls mit der Begründung zurück, dass die Baugenehmigung wegen der Veränderungssperre nicht erteilt werden könne. Auch mit dem Widerspruch gegen den Zurückstellungsbescheid des Bauantrags vom 7. Januar 2019 scheiterte Hillwood vor dem Kreisrechtsausschuss. Nächster juristischer Schritt war für den Investor die Klage gegen den Landkreis Bad Dürkheim wegen der Ablehnung des Bauantrags, die nun am 22. Oktober verhandelt wird. Im Zentrum des Rechtsstreits steht dabei die Frage, ob die von der Gemeinde erlassene Veränderungssperre rechtmäßig ist.
Der Investor hält die Veränderungssperre nach Angaben des Verwaltungsgerichts für unwirksam, da es sich um eine reine Verhinderungsplanung handele. Das Baugenehmigungsverfahren sei absichtlich verzögert worden, um den Erlass der Veränderungssperre zu ermöglichen, da ihr Vorhaben politisch nicht mehr gewollt sei. Dem Vorhaben könne deshalb die Veränderungssperre nicht entgegenstehen. Auch sonst bestehe ein Anspruch darauf, die Baugenehmigung erteilt zu bekommen.