Meckenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Sorge um Entwicklungsmöglichkeit der Aussiedlerhöfe

Im Süden Meckenheims soll ein Baugebiet entstehen. Das Foto zeigt den Blick in Richtung Haßlocher Straße.
Im Süden Meckenheims soll ein Baugebiet entstehen. Das Foto zeigt den Blick in Richtung Haßlocher Straße.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat gegen das geplante Baugebiet M7 „zum Teil grundsätzliche Bedenken“ geltend gemacht. Das Baugebiet soll zwischen der Haßlocher Straße und der Böhler Straße entstehen.

Es ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Vorgesehen ist unter anderem Wohnnutzung, ein Teil ist als Mischgebiet ausgewiesen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf im Januar 2020 beschlossen, im weiteren Verfahren konnten im vergangenen Jahr Behörden und die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Diese sind nun von der Verwaltung geprüft worden, nun ist wieder der Ortsgemeinderat gefragt.

Der Landwirtschaftskammer geht es vor allem um den Bestandsschutz und die Entwicklungsfähigkeit der in der Nachbarschaft liegenden Aussiedlerhöfe. Die Kammer kritisiert, dass es keine belastbare Untersuchung der möglichen Immissionsbelastung gebe, obwohl „störempfindliche Nutzung“ wie Wohnen an die Betriebsstätten heranrücke. Schließlich seien die Betriebe mit erheblichem Aufwand in den Außenbereich gegangen, um dort dauerhaft und störungsfrei wirtschaften und sich auch baulich weiterentwickeln zu können.

Kurvenbereich nicht ausreichend

Für „in keiner Weise“ praktikabel hält die Landwirtschaftskammer die geplante Einmündung des von Osten her in eine Planstraße einmündenden Hauptwirtschaftsweges. Hier reiche der Kurvenbereich nicht für landwirtschaftliche Gespanne aus. Auch bei der Einmündung der Planstraße in die Böhler Straße müsse überprüft werden, ob diese für landwirtschaftliche Fahrzeuge praktikabel ist. Insgesamt könne die Kammer beim derzeitigen Verfahrensstand den Planentwurf nicht befürworten.

Die Verwaltung schlägt vor, ein schalltechnisches Gutachten erstellen zu lassen und die verkehrstechnische Anbindung des Baugebietes nochmals zu überprüfen.

Ganz andere Bedenken kommen von Seiten der Landesarchäologie. Der Grund: eine archäologische Fundstelle. Nach Funden bei Bauarbeiten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gehen die Archäologen von einem „ausgedehnten frühmittelalterlichen Gräberfeld“ in dem Bereich aus. Die Landesarchäologie hat deshalb zunächst Einspruch gegen das Vorhaben erhoben. In der Folge wurde dann mit der Verwaltung vereinbart, Baggerschürfe durchzuführen, um zu überprüfen, ob es tatsächliche archäologische Funde geben könnte. Da das Plan-Verfahren jedoch noch in einem relativ frühen Stadium ist, sollen die Arbeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Umweltschützer: Gebiet deutlich zu groß

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe weist indes darauf hin, dass sich im Planbereich das Batterie-Beständelager der Flakstellung Meckenheim und damit ein Bestandteil der Gesamtanlage „Westwall und Luftverteidigungszone West“ befinde, eines Verteidigungssystems aus der nationalsozialistischen Zeit. Dieses sei ein Kulturdenkmal, alle Elemente müssten erhalten bleiben. Auch bei Bodeneingriffen müsse auf bauliche Anlagen und militärische Fundgegenstände geachtet werden. Falls der Bereich vor Baubeginn auf Kampfmittel abgesucht werde, müssten die Ergebnisse der Denkmalbehörde mitgeteilt werden. Bodeneingriffe müssten darüber hinaus unter fachlicher Begleitung der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden.

Als „deutlich zu groß“ dimensioniert bezeichnet der Bund für Umwelt- und Naturschutz das Baugebiet. Außerdem sei der Kompensationsbedarf zu niedrig angesetzt.

Info

Der Bebauungsplan steht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 2. November, 20 Uhr, im Rathaus der Gemeinde.

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