Kreis Bad Duerkheim Sexuelle Nötigung: Bewährungsstrafe

Zu einer Haftstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und zur Zahlung von 800 Euro Schadenswiedergutmachung verurteilte das Schöffengericht des Amtsgerichts Neustadt gestern einen 58-jährigen Dürkheimer. Verurteilt wurde der Mann wegen sexueller Nötigung.
Laut der Anklage von Staatsanwältin Petra Zimmermann hatte sich der 58-Jährige im September 2013 einer damals 17-jährigen Arbeitskollegin in der Gemarkung von Wachenheim sexuell genähert und nicht aufgehört, als die junge Frau sagte, dass sie das nicht wolle und versucht habe, den Mann wegzustoßen. „Er wollte nicht einsehen, dass ich das nicht will“, berichtete die inzwischen 18-Jährige aus der Verbandsgemeinde Lambrecht. Die junge Frau und der Angeklagte arbeiten im gleichen Betrieb. Mit einem Traktor seien sie in die Nähe von Wachenheim gefahren, um dort etwas abzuholen. Als sie am Ziel angekommen waren, habe der Angeklagte den linken Arm um die Frau gelegt und sie dadurch festgehalten, so die Staatsanwältin. Dann habe er sie sexuell bedrängt. Die junge Frau habe sich die ganze Zeit gewehrt, schließlich habe der Angeklagte aufgehört. In einem sogenannten Rechtsgespräch einigten sich die Juristen auf eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr, wenn der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt. Das sei möglich, weil es keine allzu massive sexuelle Nötigung gewesen sei und der Angeklagte nicht vorbestraft ist, erläuterte die Vorsitzende Richterin Claudia Filker. „Also eher ja“, lautete das „Geständnis“ des Dürkheimers. Das reichte dem Gericht nicht aus. Er habe die Frau nicht festgehalten und sie habe sich auch nicht gewehrt, sagte der Mann dann noch. Nach längerem Hin und Her gab er zu, dass er die Frau festgehalten und die sich gewehrt habe. „Ich habe dann ja auch nachgegeben“, so der 57-Jährige. Einig waren sich die Staatsanwältin, das Gericht und Stefan Nowotny, Rechtsanwalt der jungen Frau, dass es zwar kein sehr schlimmer Übergriff gewesen sei und dass man dem 57-Jährigen zugute halten müsse, dass er aufgehört hat. „Der Mann muss bestraft werden“, betonte Nowotny. „Es war eine Dummheit“, so Rechtsanwalt Edmund Ropel. Sein Mandant und die junge Frau hätten sich gut verstanden und der 57-Jährige “hat wohl gedacht, dass daraus mehr werden könnte“. (ann)