Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Projekt Logistikzentrum: Urteil ist nun rechtskräftig

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ stand im Zentrum des Rechtsstreits.
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans »Am Obermühlpfad« stand im Zentrum des Rechtsstreits.

Jetzt ist es amtlich: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, mit dem das Projekt Logistikzentrum im Industriegebiet Süd gestoppt wurde, ist rechtskräftig. Bis zum Ablauf der Frist am 22. Dezember hat die Tochterfirma des US-Investors Hillwood, die gegen die Ablehnung des Bauantrags geklagt hatte, keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Bauantrag der Hillwood-Tochter HE 2 Haßloch 1 S.a.r.l mit Sitz in Luxemburg zu Recht abgelehnt hatte. Der Kreis hatte seine Entscheidung mit der Veränderungssperre begründet, die der Gemeinderat für den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ erlassen hatte. Die Gemeinde sichert mit diesem baurechtlichen Instrument ihre veränderte städtebauliche Planung für das bisherige Industriegebiet. Die HE 2 Haßloch 1 S.a.r.l hatte gegen die Ablehnung des Bauantrags geklagt, aber vor dem Verwaltungsgericht Neustadt verloren. Die 4. Kammer entschied nach der mündlichen Verhandlung, dass die Gemeinde die Veränderungssperre zu Recht erlassen hat und diese damit wirksam ist.

Berufungsfrist endete erst am 22. Dezember

In der Woche vor Weihnachten hatte es Verwirrung um die Frage gegeben, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt bereits rechtskräftig ist. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils hatten alle Beteiligten die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz zu stellen. Die beklagte Kreisverwaltung Bad Dürkheim wie auch die beigeladene Gemeindeverwaltung Haßloch hatten das Urteil am 3. November auf elektronischem Weg erhalten. Deshalb gingen die Behörden – die auf Rechtsmittel verzichteten – davon aus, dass die Berufungsfrist am 3. Dezember endete. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 10. Dezember auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärt hatte, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die Klägerin keine Rechtsmittel eingelegt habe, hatte auch Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld das Urteil als rechtskräftig angesehen.

Am 18. Dezember teilte das Verwaltungsgericht allerdings mit, dass die einmonatige Frist, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG zu stellen, erst am 22. Dezember ende. Der Grund: Die HE 2 Haßloch 1 S.a.r.l habe den Empfang des Urteils erst am 22. November bestätigt.

Nun hat das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre bestätigt wurde, endgültig Rechtskraft erlangt: Auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärte am Dienstag der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Roland Kintz in seiner Eigenschaft als Pressesprecher, dass bis zum Fristende am 22. Dezember kein Antrag auf Zulassung der Berufung eingegangen sei. Das bestätigte auf Anfrage auch der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz, Thomas Stahnecker.

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