Hassloch / Lambrecht
Ohne Stufe in den Bus
Ungefähr 300 Bushaltepunkte gibt es im Landkreis, teils mit Haltestellen in beide Fahrtrichtungen, sodass an etwa 500 Stellen Fahrgäste ein- und aussteigen. Doch nur sieben davon sind barrierefrei, darunter zwei in Haßloch und zwei in der Verbandsgemeinde Deidesheim, wie der Kreis mitteilte. Die Verbandsgemeinde Deidesheim hat überdies einen Sammelantrag abgegeben, der für alle Ortsgemeinden mindestens eine barrierefreie Haltestelle vorsieht.
Grundsätzlich seien für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen die Kommunen als Straßenbaulastträger der Gehwege zuständig, so Gabi Schott, die bei der Kreisverwaltung für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständig ist. Ohne die Landesförderung von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten sei es den meisten Kommunen nicht möglich, das Projekt „Barrierefreie Haltestellen“ anzugehen. Im Hinblick auf die Ende 2022 auslaufende Förderung habe sich Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld im August an die Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität, Katrin Eder, gewandt und um Verlängerung des Förderprogramms gebeten, damit die Kommunen eine längerfristige Planungssicherheit bekommen.
Lösung von Verkehrsführung abhängig
In Haßloch wurde die Bushaltestelle auf der Nordseite des Bahnhofs im Zuge der Erweiterung der P+R-Anlage barrierefrei ausgebaut, ebenso handelt es sich bei der Haltestelle am Badepark um eine barrierefreie Haltestelle. Denkbar sei die Umgestaltung der Haltestelle in der Langgasse, so die Verwaltung auf Anfrage. Bei dieser Überlegung spiele aber der Ausbau der Langgasse zwischen Burggraben und Krämergasse eine Rolle. Entscheide sich der Bauausschuss dort für einen Ausbau mit Einbahnstraßenlösung, würde die Drehung der Einbahnstraße in der Langgasse ab der Kirchgasse nochmals erörtert. Dies hätte eine neue Busführung zur Folge, bei der die Haltestelle in der Langgasse wegfallen und in die Bahnhofstraße verlegt würde. Bevor hier über einen barrierefreien Umbau gesprochen werden könne, muss die künftige Verkehrsführung geregelt werden. Laut Baudezernent Carsten Borck wird eine Entscheidung für 2022 angestrebt, um im Fall einer Bushaltestellenverlegung Fördermittel beantragen zu können.
Förderanträge zur barrierefreien Umgestaltung weiterer Bushaltestellen habe die Gemeinde nicht gestellt. „Es reicht kein formloser Antrag. Es muss ein begründeter Antrag für ausgesuchte Haltestellen sein“, so Borck. Zuvor müsse geprüft werden, welche Haltestellen die Voraussetzungen für eine Umgestaltung erfüllen. Denn jede Haltestelle sei individuell zu planen. Um alle behindertengerechten Ausbauten in vollem Umfang nutzen zu können, müsse auch berücksichtigt werden, dass die Zugänge und das Umfeld der Haltestelle barrierefrei sein sollten, so Borck. Eine Prüfung auf Machbarkeit brauche Zeit und personelle Kapazitäten, die im Moment aufgrund einer Vielzahl anderer Projekte und Maßnahmen kaum gegeben seien. Dennoch wolle die Gemeinde das Förderprogramm nicht aus dem Blick verlieren und strebe die Realisierung weiterer barrierefreier Haltestellen an. „Dabei würde der Verwaltung die vom Kreis angefragte Fristverlängerung über 2022 hinaus entgegenkommen“, so Borck.
Anträge „in Bearbeitung“
In der Verbandsgemeinde Lambrecht seien die Anträge „in Bearbeitung“, wie die Verwaltung auf Anfrage mitteilte. Von den sieben Gemeinden seien allerdings nur drei betroffen. Weidenthal und Neidenfels seien über die Regionalbahn an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen, in Esthal soll der Ausbau mit dem derzeit laufenden Ausbau der Hauptstraße mitgemacht werden. Die Mehrkosten seien nur gering, deshalb sei hier kein eigener Antrag nötig. In Lambrecht soll die Haltestelle am Busbahnhof ausgebaut werden, in Lindenberg die Endhaltestelle im Bereich des Kerweplatzes. In Elmstein schließlich soll laut Verwaltung die Haltestelle im Ortsteil Iggelbach, Ecke Eschkopfstraße/Am Tanzbaum barrierefrei werden.
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar, der für den Busverkehr im Landkreis zuständig ist, hat für den barrierefreien Ausbau verbundweit eine Kategorisierung und Priorisierung erstellt. Geprüft wurde beispielsweise, wo im Ort die Haltestelle liegt, wo sie in der Netzhierarchie verortet ist, ob es Umstiegsmöglichkeiten oder relevante Einrichtungen in der Nähe gibt.
Laut Gabi Schott resultieren daraus vier Kategorien von A bis D: der zwingend erforderliche, der notwendige, der nachrangige und der nicht vorgesehene Ausbau. Letzterer gelte für Randlagen oder Haltestellen, die nur mit Einzelfahrten angesteuert werden. In die Kategorie A fallen beispielsweise die Busbahnhöfe in Bad Dürkheim, Deidesheim, Grünstadt und Lambrecht.