Hassloch
Holiday Park: Per Eilantrag zu Öffnung?
Bernd Beitz, Verwaltungschef im Holiday Park, ist enttäuscht von der Landesregierung: „Wir haben dem Land verschiedene Gesprächsangebote unterbreitet, aber sind nicht durchgedrungen“, erklärt er auf Anfrage. Während alle anderen Bundesländer Regelungen für den Betrieb von Freizeitparks erlassen hätten, sei in Rheinland-Pfalz nichts geschehen. „Selbst in Bayern, wo noch alle Parks geschlossen sind, hat die Landesregierung beispielsweise mit dem Legoland-Betreiber gesprochen, unter welchen Bedingungen eine Öffnung möglich ist“, erzählt Beitz.
Daher ist am Montag ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt gegangen. Der Freizeitpark will eine Gleichstellung mit Zoos und Museen erreichen. Wie berichtet, hat die Rechtsanwaltskanzlei, die im April gerichtlich erzwungen hat, dass der Heide-Park in Soltau/Niedersachsen wieder öffnen darf, den Eilantrag formuliert.
Land: Gesundheitsministerium habe Kontakt
Seiner Ansicht nach ist für Besucher die Infektionsgefahr genauso hoch oder gering, wenn Bürger aus Rheinland Pfalz in geöffnete Freizeitparks, Zoos oder Museen in anderen Bundesländern fahren. Das Warten an den Attraktionen finde im Holiday Park in einer kontrollierten Umgebung, weitestgehend im Freien, mit Abstandsmarkierungen, umgebauten Anstellwegen und Plexiglasabtrennungen statt. In Zoos komme es ebenso zu Wartesituationen, die jedoch weniger kontrolliert seien als in Freizeitparks.
Der Corona-Kommunikationsstab der Landesregierung erklärt, dass es aktuell keine neue Kontaktaufnahme seitens des Parks gegeben habe. „Das Gesundheitsministerium hat den Kontakt gesucht. Das Land setzt mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung den Perspektivplan um und beschäftigt sich wegen der niedrigen Inzidenzen mit weiteren Öffnungen. Dazu gehört auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen“, erklärt David B. Freichel vom Corona-Kommunikationsstab. In welchem Umfang dabei Freizeitparks ab kommenden Mittwoch öffnen dürften, sei dabei der Beratung im Ministerrat am Dienstag vorbehalten.
Saisonarbeiter fehlen
Der Eilantrag richtet sich laut Beitz nicht gegen die aktuelle 20. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vom 11. Mai, sondern nur gegen die Auswirkungen auf den Holiday Park. „Wir wollen ein wenig Planungssicherheit“, erklärt Beitz. Es gehe vor allem darum, dass selbst bei einer sofortigen Betriebsgenehmigung der Holiday Park nicht einfach seine Tore öffnen könne: „Wir brauchen eine Vorlaufzeit.“
Der Verwaltungschef hat aufgrund der Pandemie ein Problem. Da die Beschäftigten des Holiday Parks derzeit aufgrund der Schließung in Kurzarbeit sind, kann der Park keine Saisonarbeiter einstellen. Erst müssen die Festangestellten wieder zurück an ihre Arbeitsplätze. Der Park braucht laut dem Verwaltungschef also eine Öffnungsperspektive. Aber ohne Saisonkräfte sei ein Betrieb des Freizeitparks kaum möglich. „Wir haben zum Beispiel ein Problem in der Gastronomie. Aufgrund der langen Zeit, die der Park geschlossen war, haben sich viele der üblichen Saisonkräfte andere Arbeit gesucht. Jetzt müssen wir erst einmal neue Saisonhilfen suchen“, erläutert Beitz.
Alle Karten in der Hand
Daher wäre es laut dem Verwaltungschef im Vorfeld sinnvoll gewesen, über mögliche Öffnungsszenarien zu sprechen, um besser vorbereitet zu sein. Das sei aber mit dem Land in dieser Form nicht möglich gewesen. „Jetzt müssen wir selbst schauen, wie wir schnellstens alles wieder in Betrieb nehmen“, sagt Beitz. Er rechnet mit einigen Tagen Vorlaufzeit, bevor der Park wieder öffnen kann. Fronleichnam sei eher noch keine Option. Beitz: „Wir müssen schauen, welche Attraktionen wir öffnen können. Möglicherweise bleiben eben einige Angebote vorerst noch geschlossen.“
Dass die Landesregierung am Dienstag möglicherweise eine neue Corona-Verordnung mit Lockerungen auf den Weg bringt, ist laut Beitz eine gute Perspektive. Allerdings sei er sich nicht sicher, ob damit auch verbunden sei, dass der Holiday Park wieder öffnen könne. Die Klage sei daher auch ein formaler Schritt, um alle Optionen in der Hand zu haben.