Wachenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Grundsteuer: Stadtrat erhöht Hebesätze

Das Steueraufkommen soll trotz Reform gleich bleiben.
Das Steueraufkommen soll trotz Reform gleich bleiben.

Der Stadtrat hat in Wachenheim die Hebesätze für die Grundsteuer A und B erhöht. Grund: Durch die Grundsteuerreform sinken die Einnahmen.

Das Gremium einigte sich am Montag im Stadtrat auf einen Hebesatz bei der Grundsteuer A von 580 Prozent (vorher 355) und bei der Grundsteuer B von 520 Prozent (vorher 500). Bei der Festlegung der Hebesätze sind nach der Grundsteuerreform nicht nur wie bisher die Nivellisierungssätze des Landes wichtig – die liegen in Wachenheim für die Grundsteuer A bei 345 Prozent, bei der Grundsteuer B bei 465 Prozent und bei der Gewerbesteuer bei 380 Prozent. Wichtig sind nun auch die aufkommensneutralen Hebesätze.

Neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B werden ab dem 1. Januar wegen der Grundsteuerreform wirksam. Das Aufkommen der Grundsteuer soll nach der Reform in den Kommunen nicht steigen. Sinkt allerdings die Summe der Immobilienwerte in einer Kommune, kann dies ein Anlass dafür sein, den Hebesatz entsprechend zu erhöhen, heißt es in einer Erklärung des Landes.

Einnahmen bleiben gleich

Aufkommensneutralität bedeutet also, dass die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde insgesamt gesehen gleich bleiben. Die Stadt Wachenheim nimmt durch die Grundsteuer jährlich etwa eine Million Euro ein, sagte Bürgermeister Torsten Bechtel (CDU). Die aufkommensneutralen Hebesätze für Wachenheim liegen für die Grundsteuer A bei 918 Prozent, für die Grundsteuer B bei 491 Prozent.

Der sehr hohe Wert bei der Grundsteuer A liegt nach Angaben der Verwaltung daran, dass zu Wohnzwecken dienende Gebäude von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die bisher in der Grundsteuer A mit veranlagt wurden, künftig stets dem Grundvermögen zuzurechnen sind und mit dem Hebesatz der Grundsteuer B belastet werden. „Wir haben ein bisschen Spiel“, sagte Bechtel. Es sei möglich, durch die Grundsteuer B einen Ausgleich zu schaffen, so dass die Grundsteuer A nicht so stark angehoben werden muss und die Stadt am Ende wieder so viel bekomme wie vorher.

Die Gewerbesteuer bleibt bei einem Hebesatz von 385 Prozent.

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