Grosskarlbach RHEINPFALZ Plus Artikel Gemeinde erwägt Einführung der Bettensteuer

Großkarlbach führt möglicherweise eine Beherbergungsabgabe ein.
Großkarlbach führt möglicherweise eine Beherbergungsabgabe ein.

Der Großkarlbacher Gemeinderat wird am Montag darüber beraten und möglicherweise entscheiden, ob er eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen einführt. Sie soll den defizitären Haushalt entlasten.

Die Ortsgemeinde kann seit Jahren ihren Haushalt nicht ausgleichen und sitzt auf einem hohen Berg von Investitions- und Kassenkrediten. Das Minus im Ergebnishaushalt wird in diesem Jahr fast 150.000 Euro betragen, und im Juni prognostizierte die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde, dass die Gesamtverschuldung bis Ende 2021 die 2,2-Millionen-Euro-Marke erreichen könnte. In einer derart heiklen Finanzlage ist eine Kommune verpflichtet, nach Wegen zu suchen, um die Einnahmen zu erhöhen.

Ein Weg soll nun offenbar die sogenannte Kulturförderabgabe sein, die auch Beherbergungsabgabe oder Bettensteuer genannt wird. Die Höhe dieser Abgabe pro privater, also touristischer Übernachtung im Dorf, richtet sich nach dem Preis, der beispielsweise in Hotels und Pensionen dafür berechnet wird, und muss von diesen an die Kommune gezahlt werden. Die Betriebe können den Betrag auf die Rechnung des Gastes draufschlagen.

Altleiningen hat die Abgabe 2012 eingeführt

In der Verbandsgemeinde Leiningerland erhebt bislang nur Altleiningen so eine Abgabe, und das seit 2012. Die Verwaltung hat für Großkarlbach eine Satzung verfasst, über die es nun am Montag, 19. Oktober, ab 19 Uhr im Bürgerhaus abzustimmen gilt. Beginnend bei einem Euro pro Übernachtung bei einem Preis bis 50 Euro netto soll es eine Staffelung geben. Beispiel: Kostet die Übernachtung zwischen 150 und 200 Euro, zahlt der Betrieb beziehungsweise der Gast vier Euro in die Gemeindekasse.

Allerdings soll die Regelung nur bis zur Anzahl von sieben zusammenhängenden Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb gelten und nur, wenn der Gast privat und nicht beruflich dort absteigt. Als Beherbergungsbetrieb gelten laut Satzungsentwurf neben Hotels und Pensionen auch Ferienwohnungen sowie Campingplätze und ähnliche Einrichtungen. Schuldner der Steuer und Träger des Aufwands dafür ist der Betrieb. Er muss laut Satzungstext damit rechnen, dass die Ortsgemeinde zu Prüfungszwecken seine Geschäftsräume betritt und Unterlagen einsieht.

Wie viel eingenommen wird, ist unklar

Wie viel Großkarlbach durch so eine Bettensteuer voraussichtlich einnehmen könnte, ist in der Beschlussvorlage für die Ratssitzung nicht vermerkt. Ortsbürgermeister Paul Schläfer (FWG) teilt auf Anfrage mit, das Geld solle für Fremdenverkehrsprojekte, zum Beispiel eine Imagebroschüre, verwendet werden.

Unklar ist auch, wie die für die Abgabe infrage kommenden Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten ermittelt werden. Der Tourismusverein Leiningerland jedenfalls bestätigt auf Anfrage, dass er nur Zahlen aus Betrieben hat, die mindestens über neun Betten verfügen. Ortschef Schläfer ist zuversichtlich, dass es Möglichkeiten gibt, sich die Informationen zu verschaffen. Er verweist auf das Statistische Landesamt, nach dessen Erhebung Großkarlbach acht Betriebe mit zusammen 200 Betten habe.

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