Kreis Bad Duerkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Forst: Freizeitstrecke für Rollersport auf Wirtschaftswegen abgelehnt

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Die Ortsgemeinde Forst wird keine Freizeitstrecke für den Rollersport auf ihrer Gemarkung ausweisen. Der Ortsgemeinderat lehnte den Antrag der FWG bei zwei Enthaltungen ab.

Bereits im Vorfeld hatte die Bauern- und Winzerschaft in einer Stellungnahme das Projekt aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt. Auch eine Stellungnahme des Skiverbandes Pfalz, der die Freizeitstrecke als Ergänzung zum gut ausgebauten Nordic-Walking-Netz gesehen hätte, führte zu keiner anderen Entscheidung.

Beigeordneter Stephan Müller erklärte: „Die Ablehnung der Bauern- und Winzerschaft ist keine Ablehnung des Freizeitsports in unserer Ortsgemeinde.“ Müller bat um Verständnis dafür, dass die Wirtschaftswege vorrangig den Winzern zur Verfügung stehen. „Ich habe mir mal die Mühe gemacht und recherchiert, ob solche Rundstrecken in Deutschland in Weinbergen zu finden sind. Ich habe nichts gefunden“, sagte Müller.

Skiverband bietet Zertifizierung an

In einem gesonderten Antrag hatte der Skiverband Pfalz seine positive Haltung zur „Aufzeichnung“ einer Rollerstrecke im Bereich Forst und Deidesheim bekundet. Da bereits ein Nordic-Walking-Netz vorhanden sei, sei die Ausweisung einer Trainingsstrecke für Rollersportler auf einer asphaltierten, verkehrsberuhigten Rundstrecke positiv zu sehen. Dabei bot der Skiverband auch eine Zertifizierung der Rundstrecke an. Ebenso solle eine ausreichende Beschilderung erfolgen.

Die FWG hatte ihren ursprünglichen Antrag ergänzt. So sehen die Freien Wähler keine Probleme bezüglich des Zustandes und der Sauberkeit der Wirtschaftswege sowie der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Auch vertrat man die Auffassung, dass das Gefahrenpotenzial sehr gering sei. Eine Beeinträchtigung der Natur wurde ebenfalls verneint.

FWG: Ablehnung ungerechtfertigt

Zur Frage der Haftung wies die FWG darauf hin, dass diese bei der Nutzung öffentlicher Wege durch Wanderer, Radfahrer oder Segway-Fahrer nicht anders zu beurteilen sei. Aus diesem Grund halten die Freien Wähler eine Ablehnung der geplanten Freizeitstrecke für ungerechtfertigt. Auch ist nach ihrer Auffassung nach nicht deutlich, dass die landwirtschaftlichen Wege in erster Linie der Landwirtschaft dienen und diese auf diesen Wegen Vorrang haben.

Die Verwaltung machte deutlich, dass es sich bei Wirtschaftswegen um nichtöffentliche Straßen handelt. Durch die Anbringung der Verkehrszeichen: „Durchfahrt verboten – frei für landwirtschaftlichen Verkehr“ werde deutlich, dass Fahrzeuge der Landwirtschaft Vorrang haben. Auch gab es erhebliche Vorbehalte bezüglich der Geschwindigkeit, mit der Rollersportler unterwegs sind. Auf Wirtschaftswegen werde die Vorsorge der Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren, erwartet. Auf einer offiziell ausgewiesenen, sportlichen Zwecken dienenden Strecke gälten höhere Anforderungen. Diese könnten von der Gemeinde und der Landwirtschaft nicht erfüllt werden.

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