HaSSloch / Frankenthal
Enkelin sexuell missbraucht: Bewährungsstrafe für 65-Jährigen
„Das ist ihre letzte Chance“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Melahn zu dem Angeklagten. Bereits 2018 war der Mann wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Dennoch setzten die Richter der Siebten Strafkammer die Haftstrafe von zwei Jahren noch einmal zur Bewährung aus.
Melahn hielt die Bewährungsstrafe für zielführender als die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, die Staatsanwältin Esther Bechert in ihrem Plädoyer gefordert hatte und die nicht zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. „Immerhin hat er mittlerweile eine Therapie begonnen“, erklärte Melahn in seiner Urteilsbegründung. Diese müsse er unbedingt fortführen, zählte er als eine der Auflagen auf. Die Bewährungszeit von insgesamt fünf Jahren sei hingegen der äußerste Rahmen und biete damit genügend Zeit für die Therapie, die so lange fortgeführt werden solle, wie es die behandelnden Psychologen für erforderlich halten. „Ein vorzeitiger Abbruch würde bedeuten, dass Sie ins Gefängnis müssen“, verdeutlichte der Richter.
Vorfälle auf Campingplatz bei Waldsee
Er war nach zwei Verhandlungstagen zu dem relativ milden Urteil gekommen, weil der 65-Jährige sich nicht nur geständig gezeigt, sondern mehr Fälle eingeräumt hatte, als die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf. So gab er an, seine zum Tatzeitpunkt fünf oder sechs Jahre alte Enkeltochter im Wohnwagen auf einem Campingplatz bei Waldsee in vier Fällen an den Geschlechtsteilen berührt zu haben. Einmal habe er dabei auch seinen Penis an das Kind gerieben, dreimal habe er das Kind mit den Händen in den Schritt gefasst. Die Staatsanwaltschaft warf ihm nach der Aussage des Mädchens lediglich zwei Fälle in den Jahren 2018 und 2019 vor. Durch sein Geständnis hatte der Mann der mittlerweile Achtjährigen einen Auftritt vor Gericht erspart.
Dass er selbst als Kind und Jugendlicher mehrfach sexuell missbraucht worden sei, wie er vor Gericht angegeben hatte, sei hingegen kein Grund für eine Strafmilderung gewesen, so die Richter. Eher im Gegenteil. „Sie selbst müssten schließlich am besten wissen, was Sie einem Kind damit antun.“ Das sehr junge Alter seines Opfers habe auch gegen den Mann gesprochen. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, „dass wir uns am unteren Ende des Missbrauchs bewegt haben“. Seine Kammer müsse ansonsten über deutlich härtere Fälle entscheiden, so Melahn. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe verhängte er aber noch 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die der Mann ableisten müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.