Hassloch
AfD klagt gegen Gemeindeverwaltung
Um über die Maßnahmen der Gemeinde gegen die Corona-Pandemie informiert zu werden, hatten die beiden Fraktionen am 12. März eine Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats beantragt. Laut Gemeindeordnung muss die „unverzüglich“ angesetzt werden, wenn ein Viertel der Ratsmitglieder das beantragt. Die AfD stellt sechs Ratsmitglieder, die HLL drei, so dass das Quorum erreicht war. Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer (CDU) legte als Termin der Ratssitzung den 20. März fest.
Die Terminierung einer Dringlichkeitssitzung acht Tage nach dem Antrag sei nicht „unverzüglich“, sondern „viel zu spät“, kritisiert AfD-Fraktionsvorsitzender Thomas Stephan. „Herr Meyer scheint die Hauptsatzung der Gemeinde nicht zu kennen“, sagt Stephan. In Paragraph 1, Absatz 4 stehe, dass Dringlichkeitssitzungen „in der Tageszeitung ,Die Rheinpfalz’ bekannt gemacht werden“, wenn „eine rechtzeitige Bekanntmachung“ im Amtsblatt nicht möglich sei.
Meyer: „Dringlich“ auf Antrag reicht nicht aus
„Nur weil ein Antrag mit ,dringlich’ überschrieben ist“, müsse nicht eine Dringlichkeitssitzung einberufen werden, entgegnet Meyer. Laut Paragraph 34, Absatz 3, der Gemeindeordnung handle es sich nur dann um eine Dringlichkeitssitzung, „wenn eine Entscheidung ansteht, die nicht ohne Nachteil für die Gemeinde aufgeschoben werden kann“. Das sei bei den Themen im Antrag der zwei Ratsfraktionen nicht der Fall gewesen.
AfD und HLL hatten nicht nur Informationen über die Aktivitäten der Gemeinde wegen der Corona-Pandemie gefordert, sondern auch, dass für alle öffentlichen Einrichtungen Desinfektionsmittel- und -spender in einem „beschleunigten Vergabeverfahren“ angeschafft werden. Letzteres sei nicht Aufgabe des Rates, sondern des Bürgermeisters, sagt Meyer dazu.
Zuerst habe die Gemeinde den beiden Fraktionen angeboten, die Themen in dem für 19. März geplanten Hauptausschuss zu besprechen. Als dies abgelehnt worden sei, sei eine Ratssitzung für 20. März angesetzt worden, so Meyer.
AfD: Weidenthaler Rat hat auch getagt
Am 16. März sagte die Gemeindeverwaltung beide Sitzungen ab. Begründet worden sei dies damit, dass die Leiterin des Gesundheitsamts in einer Besprechung der Bürgermeister des Kreises Bad Dürkheim am selben Tag „die Maßgabe erteilt“ habe, alle Gremiensitzungen abzusagen, so Stephan. Die Maßgabe der Leiterin des Gesundheitsamts bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung sei keine gesetzliche Grundlage, eine „formale Verfügung“ des Gesundheitsamts gebe es nicht, so Stephan. Er verweist darauf, dass der Weidenthaler Gemeinderat am 18. März getagt hat. Die Absage der Dringlichkeitssitzung sei rechtswidrig gewesen.
Die Verwaltung habe die Sitzung abgesagt, weil die „Kommunalaufsicht die dringliche Empfehlung ausgesprochen habe, auf nicht notwendige Gremiensitzungen zu verzichten“, entgegnet Meyer.
Kreis: Kein Einschreiten geboten
Wie Stephan berichtet, hat die AfD-Fraktion am 24. März bei der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Beschwerde eingelegt. „Ein kommunalaufsichtliches Einschreiten und eine Beanstandung der von der Gemeindeverwaltung Haßloch getroffenen Entscheidung war nicht geboten“, teilt Arno Fickus, Sprecher der Kreisverwaltung, auf Anfrage mit. In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 16. März sei „die Empfehlung ausgesprochen (worden), nach Möglichkeit alle Sitzungen der örtlichen Gremien“ abzusagen. Wie Fickus mitteilt, wurde bei der Besprechung gebeten, „dass die Ratsmitglieder über aktuelle Entwicklungen informiert werden“.
Erst am 24. März, dem Tag, an dem die AfD-Fraktion sich an die Kommunalaufsicht gewandt hatte, sei eine E-Mail der Gemeindeverwaltung an die Ratsmitglieder mit Informationen zur Corona-Pandemie verschickt worden, sagt Stephan. Es sei gebeten worden die kommunalen Gremien „auf dem Laufenden zu halten“, das sei mit der Mail geschehen, so Meyer.
Nachdem die Kommunalaufsicht am 26. März die Forderung der AfD, einzuschreiten, zurückgewiesen hatte, hat nach Angaben von Stephan ein von der AfD beauftragter Rechtsanwalt am 6. Mai bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beantragt, das Handeln der Kommunalaufsicht zu überprüfen. „Ein Fehlverhalten der Kreisverwaltung Bad Dürkheim konnte … nicht festgestellt werden, so dass es nicht notwendig war, kommunalaufsichtliche Maßnahmen gegen die Kreisverwaltung zu ergreifen“, so Eveline Dziendziol, Sprecherin der ADD, auf Anfrage.
AfD will „Rechtssicherheit für die Zukunft“
Nach Angaben von Stephan teilte die ADD der AfD am 2. Juni mit, dass ein Rechtsverstoß nicht erkennbar sei. Außerdem habe die ADD auf ein Schreiben des Innenministeriums vom 18. März verwiesen, dass Gremiensitzungen auf das absolut Notwendige zu beschränken seien.
Am 31. Juli habe die AfD-Fraktion beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Gemeinde eingelegt, teilt Stephan mit. „Wir wollen zeigen, dass die Gemeinde rechtswidrig gehandelt hat, und wir wollen Rechtssicherheit für die Zukunft“, so Stephan.