Karlsruhe Zur Sache: Elyséevertrag

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Charles de Gaulle und Konrad Adenauer unterzeichneten 1963 im Pariser Élyséepalast einen Vertrag, der die deutsch-französische Zusammenarbeit regelt. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik. Drei Tage nach der Unterzeichnung des Vertrages wurde zudem das deutsch-französische Jugendwerk gegründet, das sich seither für den grenzüberschreitenden Austausch von Schülern einsetzt. Der Élyséevertrag wurde seither mehrfach erweitert. 1988 unterzeichneten Helmut Kohl und François Mitterrand einen ergänzenden Vertrag, der die Grundlage eines gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitsrats vorsieht. Weitere Räte sind seither für die gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik eingesetzt. Vereinbart wurde 2001 zudem, dass sich die Staatsoberhäupter beider Länder alle sechs bis acht Wochen treffen. |lsb

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