Karlsruhe / Mannheim Verwaltungsgerichtshof bestätigt Vorgehen gegen die Überwachungsorganisation GTS

Das Urteil gegen die Firma GTS wurde bestätigt.
Das Urteil gegen die Firma GTS wurde bestätigt.

Das Vorgehen des Landes Baden-Württemberg gegen die Überwachungsorganisation GTS ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim nun auch in der zweiten Instanz bestätigt worden. Die GTS darf auch weiterhin keine Haupt-, und Abgasuntersuchungen sowie Sicherheitsprüfungen durchführen. Auch keine Prüfbescheinigungen und Plaketten dürfen ausgegeben werden.

Bereits Anfang des Jahres widerrief das Ministerium die Anerkennung der GTS als Überwachungsorganisation etwa zur Durchführung von Hauptuntersuchungen. Die GTS zog dagegen vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe und unterlag. Es folgte die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Auch dieser hat nun das Vorgehen des Ministeriums betätigt.

Im Wesentlichen begründete das Ministerium seine Entscheidung mit der fehlenden Zuverlässigkeit der Geschäftsführerin und des technischen Leiters der GTS. Die Geschäftsführerin hat nach Ansicht des Ministeriums die ihr auferlegten Pflichten selbst erheblich verletzt und dem technischen Leiter, der ebenfalls Unzuverlässigkeit im Rahmen seiner Tätigkeit zeigte, maßgeblichen Einfluss auf bedeutsame Vorgänge eingeräumt. Konkret äußerte sich dies beispielsweise in einer fortgesetzten Bagatellisierung von strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber den für die GTS tätigen Prüfingenieuren und der nahezu ausnahmslosen Nichteinhaltung von Fristen des Ministeriums, heißt es in einem Schreiben dazu.

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