Karlsruhe RHEINPFALZ Plus Artikel Karlsruhe: Zirkusse mit gefährlichen Wildtieren dürfen nicht mehr in Stadt gastieren

Kunststücke von Elefanten wie hier im Circus Krone werden in Karlsruhe künftig nicht mehr zu sehen sein.
Kunststücke von Elefanten wie hier im Circus Krone werden in Karlsruhe künftig nicht mehr zu sehen sein. ArchivFoto: Tobias Hase/dpa

In Karlsruhe dürfen auf städtischen Flächen und öffentlichen Plätzen künftig keine Zirkusse mehr gastieren, die „gefährliche Wildtiere“ mit sich führen. Dies beschloss der Karlsruher Gemeinderat jetzt mit großer Mehrheit.

Vor allem die Grünen, die bereits seit dem Jahr 2010 immer wieder Vorstöße in die entsprechende Richtung unternommen hatten, begrüßten den Beschluss und werteten ihn als positives Zeichen für den Tierschutz. Neben den Grünen hatte die SPD im vergangenen Jahr einen eigenen Antrag eingebracht und damit den Weg zum jetzigen Beschluss geöffnet. CDU, die Fraktion Karlsruher Liste/Die Partei und Die Linke stimmten nun ebenfalls zu und letztlich sprachen sich nur die Fraktionen von FDP, AfD und Freien Wählern/Für Karlsruhe gegen ein entsprechendes Verbot aus.

Laut Auskunft der Grünen ist Karlsruhe nun eine von rund 100 deutschen Kommunen, die bereits ein Wildtierverbot für Zirkusse beschlossen haben. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, hatte die Stadt eine „Liste der gefährlichen Tiere“ erstellt und sich dabei an einer Richtlinie der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung orientiert. Tiere, die durch ihre Körperkraft, Waffen oder Gifte Personen in erheblichem Maße verletzen können, werden darin als gefährlich eingestuft. Dazu gehören unter anderem Affen, Elefanten, Bären, Giftschlangen und Großkatzen, aber auch Flusspferde, Strauße und Krokodile. Bereits im Jahr 2010 waren unter anderem Greifvögel, Flamingos, Wölfe und Pinguine als „ungeeignete Wildtierarten“ in die städtischen Zirkusleitlinien aufgenommen worden. Die Städtische Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass Verwaltungsgerichte bisher sehr unterschiedliche Urteile gefällt haben und ein höchstrichterliches Urteil noch ausstehe.

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