Karlsruhe Dritter Häftling stirbt an Überdosis

. Es sind die schweren Jungs, die in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal einsitzen, Gewaltverbrecher und Serientäter. Prominenteste Insassen: der Serienmörder Heinrich Pommerenke (1937 - 2008) und der RAF-Terrorist Christian Klar, der 2008 resozialisiert entlassen wurde. Was genau hinter den Gittern des Gefängnisses abläuft, gibt immer wieder Anlass zu Spekulationen – zumal inzwischen der dritte Häftling innerhalb eines Jahres unter seltsamen Umständen ums Leben gekommen ist. Ermittlungen, Disziplinarstrafen und ein Strafverfahren gegen Gefängnismitarbeiter beschäftigen seither die Behörden . Der jetzt gestorbene 22-Jährige hatte seit 2012 wegen mehrerer Gewaltverbrechen eingesessen und war offenbar allein in einer Zelle untergebracht. Laut Behörden habe sich der junge Mann „unter Dauerbehandlung mit Medikamenten“ befunden. Ob die Medikamente eine Rollen spielten oder ob der junge Mann sich den Heroin-Ersatz, von dem er offenbar eine Überdosis nahm, hinter Gittern besorgte, ist dabei noch unklar. Gänzlich im Dunkeln liegt auch der Tod eines Häftlings im vergangenen Oktober. Der 52-Jährige war mit einer stark blutenden Kopfwunde am Fußende einer Treppe in der Krankenstation des Gefängnisses gefunden worden. Er erlag schließlich seinen schweren Verletzungen (wir berichteten). Eine Oduktion hatte ergeben, dass der Mann einen Herzinfarkt erlitten hatte und scheinbar deshalb die Treppe hinabstürzte. Ermittelt wird noch immer, weil fraglich ist, ob der Häftling rechtzeitig medizinisch versorgt wurde. Bundesweit für Schlagzeilen hatte zuvor ein ganz anderer Fall gesorgt: Anfang August 2014 war ein Häftling in Einzelhaft verhungert (wir berichteten). Der Todesfall war erst Ende August von der Gefängnisleitung bekanntgegeben worden. Eine langwierige Obduktion bestätigte dann den grausigen Verdacht: der Insasse, ein Afrikaner, war quasi unter Aufsicht verhungert. Dass er in Einzelhaft saß, war ebensowenig rechtens, wie die Begleitumstände seines Hungerstreiks. In deutschen Gefängnissen muss nämlich bereits am zweiten Tag, nachdem ein Häftling die Nahrungsaufnahme verweigert, das jeweilige Justizministerium informiert werden. Ab diesem Zeitpunkt steht der Häftling dann unter ärztlicher Beobachtung. All dies war in Bruchsal nicht geschehen. Der Direktor des Gefängnisses musste prompt seinen Hut nehmen, gegen ihn und eine Ärztin läuft seither ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Immerhin ist ein weiterer Vorfall im Bruchsaler Gefängnis geklärt, über den das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ im Oktober 2014 berichtet hatte. Laut „Spiegel“ hatten sich im Herbst 2013 Gefängnis-Mitarbeiter den makabren Scherz erlaubt, sich für Fotos als Gefangene zu verkleiden, schwarz-weiß-gestreifte Häftlingskostüme angezogen und die Gesichter mit Schuhcreme schwarzgefärbt – offensichtlich hatte der „Scherz“ einen rassistischen Zusammenhang. Es hatte ein Disziplinarverfahren gegeben, das schließlich auch dem baden-württembergischen Justizministerium zur Kenntnis gelangte: Zwei Mitarbeiter hätten Geldbußen von je 1000 Euro zahlen müssen, teilte das Ministerium im Oktober 2014 auf Anfrage mit. Von den anderen Vorgängen, insbesondere der nicht genehmigten Einzelhaft in mehreren Fällen, musste das Ministerium allerdings einräumen, keinen blassen Schimmer gehabt zu haben.