Karlsruhe Die Kontrolleure

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Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit – zwei Themen, mit denen sich nicht nur Zoll, Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften befassen. Oft ist auch der Betriebsprüfdienst der DRV Rheinland-Pfalz in solchen Fällen involviert. Er arbeitet mit den Stellen zusammen, ermittelt, ob Beiträge zur Sozialversicherung nicht oder nicht ausreichend gezahlt wurden und fordert diese nach. Im vergangenen Jahr wurden 227 Verfahren abgeschlossen, 9,5 Millionen Euro von den Firmen nachgefordert. Das geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht der Rentenversicherung hervor. Von den 227 Prüfungen waren drei Betriebe in der Stadt und weitere 16 aus der Vorderpfalz betroffen. „Die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist sozusagen der Maschinenraum der Behörde“, sagt der Pressesprecher der DRV, Hans-Georg Arnold. Es gibt sie, aber die wenigsten wissen es. Es sei denn, sie sind selbst Unternehmer oder Betroffene. Seit Januar leitet die Juristin Marion Holzwarth die Abteilung. „Die Mitarbeiter des Betriebsprüfdienstes entscheiden anhand der Unterlagen, die wir von den Behörden bekommen“, berichtet sie. Sie enthalten beispielsweise Verhörprotokolle. „Manchmal sind unsere Mitarbeiter auch bei einer Durchsuchung oder einem Verhör selbst dabei“, sagt Holzwarth. Rund 100 Mitarbeiter gehören zum Betriebsprüfdienst, wie die Leiterin der Abteilung berichtet. Davon sind 80 im Außendienst. Das Einzugsgebiet ist in drei Prüfbezirke unterteilt: „Einmal in Norden bis Nordosten, dann von Koblenz bis Bingen und dann im Süden Kaiserslautern bis Speyer“, erläutert Holzwarth. Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, aber auch Insolvenzen und Betriebsauflösungen werden in ihrer Abteilung unter dem Stichwort Ad-hoc-Prüfungen zusammengefasst. In ganz Rheinland-Pfalz waren es laut Arnold in den vergangenen drei Jahren 400 Insolvenzprüfungen pro Jahr, davon 50 pro Jahr im Raum Speyer und Vorderpfalz. Der Großteil der Arbeit macht jedoch die reguläre Betriebsprüfung aus, die alle vier Jahre ansteht. Im Zuständigkeitsbereich der DRV Rheinland-Pfalz wurden im vergangenen Jahr laut Geschäftsbericht 19.140 Unternehmen kontrolliert. „Wir prüfen die eine Hälfte der Unternehmen, die Deutsche Rentenversicherung Bund die andere“, erläutert die Leiterin des Betriebsprüfdiensts. Wer welches Unternehmen untersucht, entscheidet der Zufall. „Wenn ein Arbeitgeber neu anfängt, wird sein Unternehmen mit einer achtstelligen Nummer bei der Bundesagentur für Arbeit registriert. Die letzte Ziffer dieser Nummer entscheidet dann, ob wir das Unternehmen prüfen oder die DRV Bund“, berichtet Holzwarth. Landesweit werden 20.000 Unternehmen geprüft. Dabei geht es häufig um die Frage, wann jemand selbstständig ist und wann ein Angestellter. Das ist nicht immer einfach, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, die sich als Selbstständige angemeldet haben und für nur eine Firma fahren. Holzwarth betont, dass die Prüfungen auch einen beratenden Charakter haben. Auch kommt es darauf an, ob eine Firma mit Absicht oder versehentlich falsch gehandelt habe. Sie rät Arbeitgebern dazu, sich bei Unklarheiten an die Krankenkasse zu wenden. Die Rentenversicherung hat die Aufgabe der Betriebsprüfungen 1996 von den Krankenkassen übernommen, als das Krankenkassenwahlrecht eingeführt wurde und daraus ein Wettbewerb der Kassen untereinander entstand, wie Holzwarth erläutert. Seitdem wurden insgesamt 350.000 Betriebe geprüft. Rund 300 Millionen Euro wurden nachgefordert. Das Geld fließt laut Holzwarth an die Krankenkassen. „Zwei Drittel bis drei Viertel der Betriebe sind ohne Beanstandung“, berichtet sie. Für ein Unternehmen könne eine Nachforderung auch existenzbedrohend sein. Die Summe der Forderungen könne je nach Fall sehr stark schwanken. Es seien alle Branchen betroffen, allerdings lägen gerade das Bau- und das Gaststättengewerbe etwas vorne. „Das liegt auch daran, dass diese Betriebe eine hohe Fluktuation haben und deshalb sofort die Arbeitnehmer nach der Einstellung melden müssen“, sagt Holzwarth.

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