Kaiserslautern Zur Sache: Fahrverbot und Kontrollen

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An Sonn- und Feiertagen auf der Autobahn unterwegs zu sein, ist für Fahrer von Pkw meist recht angenehm. Der Verkehr fließt, unter anderem auch deshalb, weil Lastwagen auf Rasthöfen und Stellplätzen auf die Weiterfahrt warten. Seit Mai 1956 gilt das Fahrverbot für Lastkraftwagen an diesen Tagen in Deutschland, mittlerweile gilt es europaweit. „Das Verbot dient der Sonntagsruhe“, sagt Markus Baumgärtner, Leiter des Schwerverkehrkontrolltrupps des Polizeipräsidiums Westpfalz. Durch geringes Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und Landstraßen werde nicht nur die Umwelt geschützt, sondern auch die Leichtigkeit des Verkehrs erhalten, erklärt er weiter. Denn an Sonn- und Feiertagen dürfen zwischen 0 und 22 Uhr Lkw über siebeneinhalb Tonnen nur mit einer Sondergenehmigung unterwegs sein. Die erhalten vor allem Kühltransporte, die verderbliche Ware an Bord haben sowie der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße, dem mehrere Transportglieder angehören. Kontrolliert wird die Einhaltung des Fahrverbots stichprobenartig sowohl von der Autobahnpolizei als auch vom Schwerverkehrkontrolltrupp. Während des Fahrverbots werden die Lkw, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, von Beamten im Schichtdienst angehalten und kontrolliert. Ohne Sondergenehmigung verstößt der Fahrer gegen Paragraf 30, Absatz drei und vier der Straßenverkehrsordnung. Für ihn beträgt das Bußgeld 120 Euro. Handelt der Fahrzeugführer gar auf Anweisung des Halters und damit der Spedition, wird diese mit einem Bußgeld von 570 Euro belegt. Von ausländischen Fahrern werde eine Sicherheitsleistung einbehalten, sagt Baumgärtner. Um die Einlösung weiterer Bußgelder kümmere sich dann die zuständige Bußgeldstelle, führt der Beamte weiter aus. Die Sicherheitsleistung setze sich aus dem Bußgeld sowie Gebühren und Auslagen zusammen. Außerdem sei die Lkw-Fahrt für diesen Tag beendet, an der nächsten Möglichkeit müsse der Wagen abgestellt werden. (srg)

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