Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Welche Rolle Prostitution in Kaiserslautern spielt und wer darauf achtet

In Kaiserslautern gibt’s gut 50 festangestellte Sexarbeiterinnen, dazu kommen laut Verwaltung noch Escort Damen und illegal täti
In Kaiserslautern gibt’s gut 50 festangestellte Sexarbeiterinnen, dazu kommen laut Verwaltung noch Escort Damen und illegal tätige Prostituierte.

Vor gut einem Jahr hat das Ordnungsamt in der Innenstadt drei Wohnungen geräumt, weil der Verdacht bestand, dass dort der illegalen Prostitution nachgegangen wird. Das warf ein Schlaglicht auf eine Branche, über die sonst selten gesprochen wird. Welche Rolle spielt das „älteste Gewerbe der Welt“ in Kaiserslautern und wer achtet darauf, dass alles mit rechten Dingen zugeht?

Wie viele Menschen arbeiten in Kaiserslautern im Prostitutionsgewerbe?
Zur Anzahl der Prostituierten lassen sich laut Stadtverwaltung keine verlässlichen Angaben machen. Betreiber von Prostitutionsstätten hätten bei der Stadt rund 50 Prostituierte gemeldet. Hinzu kommen noch eine unbekannte Anzahl von Prostituierten, die als Escort Damen oder in der illegalen Wohnungsprostitution tätig sind sowie die Prostituierten, die ihrer Arbeit über Annoncen auf den einschlägigen Portalen oder Zeitungen/Zeitschriften nachgehen.

Aus welchen Ländern kommen die Sexarbeiterinnen?
Der überwiegende Teil der Sexarbeiterinnen kommt aus Rumänien und Bulgarien. Weitere Herkunftsländer sind Ungarn und Polen.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Prostituierte arbeiten?
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat das persönlich bei der Verwaltung anzumelden. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. Eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt ist Voraussetzung für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung.

Kurze Begriffserklärung: Was ist der Unterschied zwischen Bordell, bordellähnlichen Betrieben und Saunaclub?
Die Begriffe stammen zum Teil aus dem Bauplanungsrecht und zum Teil aus der Umgangssprache, weitere gängige Bezeichnung sind beispielsweise FKK-Club oder Laufhaus. Eine klare Definition gibt es nicht. Die Begriffe stehen im Kern synonym für das gleiche Geschäftsmodell. Es werden gegen Entgelt Räumlichkeiten an Prostituierte für die Erbringung sexueller Dienstleistungen vermietet. Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) 2017 hat der Gesetzgeber die Bezeichnungen unter dem Begriff der Prostitutionsstätte zusammengefasst.

Wie viele Bordelle gibt es in Kaiserslautern?
Derzeit gibt es in Kaiserslautern sieben genehmigte Prostitutionsstätten.

Wo befinden sich die Betriebe?
Die meisten Betriebe befinden sich im Gewerbegebiet West und auf dem Einsiedlerhof.

Gibt es in Kaiserslautern einen Straßenstrich?
Nein.

Gibt es Beschwerden von Anwohnern, die im Umfeld einer Prostitutionsstätte leben?
Über genehmigte Prostitutionsstätten sind der Verwaltung keine Anwohnerbeschwerden eingegangen. Dies habe unter anderem damit zu tun, dass die genehmigten Betriebe in der Regel außerhalb von Wohngebieten liegen. Generell habe die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den Prostitutionsstätten Auflagen zu erteilen, sofern dies zum Schutz der Anwohner vor Belästigungen erforderlich ist. Bisher war dies noch nicht notwendig, heißt es aus dem Rathaus.

Wie sieht es in Sachen Beschwerden bei den ungenehmigten Betrieben aus?
Über Prostitutionsstätten, die nicht genehmigt waren, also illegal betrieben wurden, hat das Ordnungsamt schon Beschwerden bekommen. Dann werde der Betreiber ermittelt, auf den ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro wegen des Betriebs einer nicht genehmigten Prostitutionsstätte zukommt. Ferner wird eine solche Prostitutionsstätte von der Stadtverwaltung zwangsweise geschlossen, wenn der Betreiber dies nicht von sich aus veranlasst oder sich der Betreiber nicht ermitteln lässt.

Welche Voraussetzungen müssen Bordelle und deren Betreiber erfüllen?
Es gibt eine ganze Reihe von Auflagen – in Sachen Ausstattung der Räume, aber auch persönlich. Beispielsweise ist eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz erforderlich. Die kann erteilt werden, wenn die antragstellende Person mindestens 18 Jahre alt ist „und die für die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt“ – also in den vergangenen fünf Jahren nicht rechtskräftig verurteilt wurde.

Darüber hinaus dürfen unter anderem keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Art des Betriebes mit der Wahrnehmung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung unvereinbar ist oder der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub leistet, und es dürfen keine Mängel im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen an den Gesundheitsschutz und für die Sicherheit der Prostituierten oder anderer Personen bestehen.

Werden die Vorgaben überprüft?
Der Betreiber hat ein Betriebskonzept darzulegen und im laufenden Betrieb sicherzustellen, dass der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Er ist dazu verpflichtet, auf eine Verringerung des Übertragungsrisikos sexuell übertragbarer Infektionen hinzuwirken, so die Verwaltung. Insbesondere hat er dabei auf die Einhaltung der Kondompflicht durch Kunden und Kundinnen und Prostituierte hinzuwirken. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass in den für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumen während der Betriebszeiten eine angemessene Ausstattung mit Kondomen, Gleitmitteln und Hygieneartikeln jederzeit bereitsteht. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben werden von der Ordnungsbehörde überwacht.

x