Kaiserslautern Urteile veröffentlicht

Die Urteile der Gebietsspruchkammer Westpfalz im Fall der bei der Hallenfußball-Stadtmeisterschaft abgebrochenen Partie zwischen der TSG Kaiserslautern und dem SV Morlautern sind gestern in den Bekanntmachungen des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) veröffentlicht worden.
Dabei wurde gegen einen Spieler der TSG Kaiserslautern eine Spielsperre von zwei Monaten verhängt. Geldstrafen sprach die Kammer gegen einen Spieler und den Trainer des SV Morlautern aus. Der Akteur der TSG Kaiserslautern wurde mit einer langen Sperre vom 23. Februar bis 23. April 2017 belegt, da es die Kammer als erwiesen ansah, dass er den ebenfalls vorgeladenen Spieler des SV Morlautern beleidigt und diskriminiert hat. Die Verurteilung erfolgte gemäß der Paragrafen 7 und 12 der Strafordnung des SWFV. Die Verfahrenskosten in Höhe von 100 Euro und die Urteilsgebühr von 20 Euro gingen zu Lasten der TSG Kaiserslautern. Bei der Verhandlung der Gebietsspruchkammer, die am 22. Februar im Sportheim des SV Enkenbach stattfand, wurde auch der Spieler des SV Morlautern wegen Beleidigung des oben erwähnten TSG-Spielers mit einer Geldstrafe von 50 Euro bestraft. Im Urteil bezog sich die Kammer ebenfalls auf den Paragrafen 7, Nummer 2 b, in dem die Strafen gegen Spieler festgelegt sind, die sich der Beleidigung schuldig gemacht haben. Eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro, die auch zu Lasten des Vereins ging, sprach die Kammer gegen den Morlauterer Trainer wegen unsportlichen Verhaltens aus. Zu den Beleidigungen und der Diskriminierung war es während der Partie zwischen der TSG und Morlautern gekommen. Das Spiel wurde beim Stande von 3:1 für Morlautern abgebrochen und als 0:2-Niederlage gewertet, da der SVM wegen mehrerer Zeitstrafen nicht mehr die für die Fortführung des Spiels erforderliche Spielerzahl auf dem Feld hatte. Nach dem Abbruch trat der SVM nicht mehr zu seiner letzten Zwischenrundenpartie an und zog sich aus dem Turnier zurück. |pkn