Kaiserslautern Unter Verdacht

Placeholder-Image

18 verdächtige Werke. Eine Radierung von Wilhelm Leibl eindeutig Nazi-Raubkunst: Mathias Listl, der als Provenienzforscher in der Sammlung der Kunsthalle Mannheim die Herkunftsgeschichte der Gemälde, Skulpturen und Grafiken detektivisch dokumentiert, hat gestern die Ergebnisse von drei Jahren vorgestellt. Eine wichtige Arbeit. Hier die Bilanz.

Zum Beispiel Max Slevogts Gemälde „Weinlese in der Pfalz“ aus dem Jahr 1927. Es gehört der Kunsthalle Mannheim seit 1941. Beim Ankauf könnte es allerdings auch mit unrechten Dingen zugegangen sein. Als Verkäufer ist die Chemnitzer Galerie Gerstenberger verzeichnet. Woher die das Werk hat, ist nicht bekannt. Provenienzforscher Mathias Listl von der Kunsthalle fand außer dem Erwerbsbeleg keinen Hinweis. Stammt es aus jüdischem Besitz? Wurde enteignet? Kamen die Vorbesitzer ins KZ? Mussten sie auf der Flucht ihren Kunstbesitz unter Wert verkaufen? Niemand weiß es mehr. Über die Galerie, die es verkauft hat, aber werden Doktorarbeiten geschrieben, wie eine Internetrecherche schnell ergibt. Die Galerie Gerstenberger war demnach in die nationalsozialistische Kulturpolitik involviert. Ihr Leiter und Teilhaber Wilhelm Großhennig war ein Geschäftsfreund der Nazis. An Verkäufen entarteter Kunst beteiligt. Zudem als Einkäufer für Hitlers Kunstsammlung unterwegs. Ein Mann mit Dreck am Stecken. Das Slevogt-Bild, das er den Mannheimern verkaufte jedenfalls, haben diese jetzt in die Raubkunst-Datenbank „LostArt“ gestellt. Einschlägige Stellen wie das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste sind darüber informiert. Wenn man so will, ist der Slevogt zur Fahndung ausgeschrieben. Gesucht werden die Ex-Besitzer. Zwecks Schadenregulierung. Stellt sich heraus, dass ihnen Unrecht getan wurde, geht das Werk an sie zurück. Oder es kommt zu geldwerten Entschädigungen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Kunsthalle so anständig handelt. Vier Werke wurden von den Mannheimern zwischen 1974 und heute restituiert – der Fachbegriff für die Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer oder ihre Erben, wie sie eine internationale Vereinbarung vorsieht. Darunter Georg Kolbes „Stehendes Mädchen“ aus dem Jahr 1915, das jetzt als Leihgabe der Erben wieder in der Kunsthalle hängt. Ferdinand Georg Waldmüllers Gemälde „Alte Frau“, 1856. Und Adolph von Menzels Kreidezeichnung „Bildnis eines alten Herrn“ aus dem Jahr 1859. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat diese Washingtoner Erklärung aus dem Jahr 1998 unterschrieben. Sie verpflichtet dazu, Raubkunstfälle aus Kriegs- und Nazizeiten aufzudecken und gemeinsam mit den Erben „gerechte“ Lösungen anzustreben. Zur Rückgabe verpflichtet dagegen ist niemand. Privatleute sind es schon gar nicht. Juristisch ist Raubkunst ein Verjährungsfall. Moralisch geboten derweil ist die Restituierung sowieso. Vor allem im Windschatten des Falls Cornelius Gurlitt, der Jahrzehnte unbemerkt 1400 Kunstwerke aus dem historisch belasteten Nachlass seines Vaters hortete, ist ja Zug in die Debatte um die von Nazis geraubte Kunst gekommen. Plötzlich geriet auch die Politik der Museen in den Blick. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder, warf den Deutschen noch vor gar nicht langer Zeit mehr oder weniger Untätigkeit vor. Lauder verglich von den Nazis enteignete Picassos mit geklauten Autos, sprach von „den letzten Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkriegs“. Dass noch immer Raubkunst in Museen hänge, komme einer Fortführung der Verbrechen Hitlers gleich, schimpfte der US-Milliardär, der selbst im ganz großen Stil Kunst sammelt. Tatsächlich sollen – neben privaten Ermittlern – lediglich 350 der rund 6000 Museen in Deutschland selbst aktiv an der Unrechtskorrektur in Sachen Kunst arbeiten. Der Rest? Ist Schweigen? In Schwerin und im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe (MKG) immerhin gab es Ausstellungen zum Thema Provenienzforschung. „Diese Schatten der NS-Diktatur fallen unmittelbar in unseren Museumsalltag“, schreibt MKG-Direktorin Sabine Schulze im Katalog. An ihrem Haus wird seit 2010 nach Raubdelikten, Beschlagnahmen, obskuren Umständen, Opfern und Tätern gefahndet; finanziell unterstützt von der Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin. Sie hilft auch den Mannheimern weiter, die jetzt seit drei Jahren die Kunsthallen-Sammlung nach Werken mit Raubkunsthintergrund durchforsten, zunächst die Gemälde und Skulpturen. Erst ging Hannah Krause die Inventarbücher und -karten durch, checkte gegen, loggte sich in Datenbanken ein, schlug in Werkverzeichnissen und Katalogen nach, recherchierte in Archiven, oder studierte die Rückseiten von Kunstwerken, die mit ihren Galeriestempeln, Privatvermerken und Aufklebern eine Fundgrube darstellen. Jetzt ist der Kunsthistoriker Mathias Listl dran. Glücklicherweise hält sich die Anzahl der Treffer in Grenzen. Bei der Pressekonferenz gestern in der Kunsthalle wurden Zahlen genannt. 3694 unbedenkliche Werke fanden die Forscher, 2253 mit nicht eindeutig geklärter Zuschreibung in den Jahren zwischen 1933 und 1945. 668 wurden daraufhin genauer untersucht, 135 stellten sich als suspekt heraus. Aber bei lediglich 18 Werken bestehen begründete Verdachtsmomente auf Raubkunst wie bei dem eingangs beschriebenen Fall des Slevogt-Gemäldes „Weinlese in der Pfalz“. Wie dieses stammt auch Edgar Degas’ 1952 angekaufte Bronze einer Tanzenden aus den Händen des NS-Kunsthändlers Wilhelm Großhennig, der nach dem Zweiten Weltkrieg eine neue Galerie in Düsseldorf aufmachte. Zu den Vorbesitzern von Alexej Jawlenskys „Heilandsgesicht“, eine typische Arbeit des russisch-deutschen Malers, gehört der ebenfalls einschlägig auffällig gewordene Münchner Händler Dr. Hans Hellmut Klihm. Emil Lugos „Landschaft bei Raumünzach“, 1883 entstanden, wurde 1934 von jemandem mit dem jüdischen Namen Guggenheim bei einer Auktion eingeliefert. Theodor Schindlers 1913 gemalter „Sitzender weiblicher Akt“ hat die Kunsthalle 1938 von einem SS-Obersturmbandführer Dr. Nuss „im Tausch“, wie es heißt, erworben. Mutmaßlich wollte er das Bild schnell loswerden. Carl Hofers „Gehöft (Tessiner Landschaft)“, 1933, Öl auf Leinwand, hing früher in der berühmten Galerie von Alfred Flechtheim, einem Juden, dessen Besitz von seinem ehemaligen Mitarbeiter Alex Vömel „arisiert“ worden ist. Flechtheim floh. Die Galerie Vömel in Düsseldorf aber gibt es noch heute. So steckt hinter jedem Bild ein Schicksal. Auch ein Unrecht? Bei Wilhelm Leibs Radierung „Der Trinker“ aus dem Jahr 1874 auf jedem Fall. Es ist das einzige Werk aus der Kunsthalle Mannheim, bei dem es sich eindeutig um Raubkunst handelt. Das Blatt mit Prost-Motiv darauf fiel Provenienzforscher Mathias Listl eher nebenbei in die Hände; denn die rund 35.000 Werke umfassende grafische Sammlung des Museums nimmt er sich jetzt erst und für die kommenden zwei Jahre vor. Nichts fand Listl zu den früheren Eigentümern. Als letzten „Besitzer“ indes vermerkt der Provenienzverlauf: „XXXX-Juni 1944: Verwertungsstelle des Volksfeindlichen Vermögens (VVV)“. VVV? Die Nazi-Behörde, 1933 gegründet, um das Vermögen von Kommunisten und Sozialdemokraten einzuziehen, wurde bald auch bei jüdischem Besitz tätig. Die Kunsthalle Mannheim hat Erfahrungen mit ihren Machenschaften. Schon einmal wurde ein Bild aus dem „Besitz“ der Verwertungsstelle restituiert. 1947. An den Mannheimer Arthur Nahm. Wie es der Zufall will, zeigt auch dieses Gemälde eine Weinlese in „Pfälzischer Landschaft“. Es wurde 1927 gemalt. Von Max Slevogt. Wem sonst?

x