Kaiserslautern TTIP und Unesco-Konvention

Placeholder-Image

Die Abkürzung TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft). Das Abkommen soll den Handel zwischen Europa und den USA vereinfachen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und außerdem die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Kritiker befürchten, dass dadurch nicht nur hemmende Regulierungen aufgeweicht werden, sondern auch der notwendige Schutz und die Unterstützung für Kulturanbieter verloren geht. So könnte zum Beispiel die deutsche Filmförderung durch TTIP als Wettbewerbsverzerrung und damit unrechtmäßig gelten. Gestützt werden Subventionen dieser Art, wie etwa die Filmförderung, durch die Unesco-Konvention für kulturelle Vielfalt. Sie soll das Recht aller Staaten sichern, selbst über ihre Kulturpolitik zu bestimmen – frei von Vorgaben anderer. Die Konvention soll Unterschiede in der Kulturlandschaft wahren, die einige TTIP-Kritiker durch das Freihandelsabkommen gefährdet sehen. Jeder Staat darf laut Unesco-Dokument auch selbst entscheiden, wie er Kultur finanziell unterstützt und welche Vorgaben er dafür aufstellt. Die Konvention gilt seit März 2007, und wurde bis zum heutigen Tag von 135 Staaten unterschrieben – die USA gehören nicht dazu. Während in den Vereinigten Staaten Kultur als Ware im Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter betrachtet wird, gilt sie in Deutschland als schützenswertes Gut. Die Konvention ist ein Vertrag und deshalb für alle Unterzeichner bindend. (rxs)

Mehr zum Thema
x