Kaiserslautern
Tödlicher Stich am Bahnhof: Angeklagte soll schuldfähig sein
Am 29. Juni vergangenen Jahres soll die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft im Kaiserslauterer Hauptbahnhof einen 64-Jährigen erstochen haben. Kurz zuvor, das zeigten Videoaufnahmen, hatte der Mann ihr am Ende der Rolltreppe an den Po gefasst. Den Messerstich hatte die Angeklagte bereits am ersten Prozesstag vor dem Landgericht eingeräumt. Sie habe keine andere Möglichkeit gesehen, da der 64-Jährige sie am Arm festgehalten habe. Sie habe die Augen geschlossen gehabt, habe nicht gesehen, wohin sie stach.
Hinweise auf Einnahme von Amphetamin
Mehrere Polizeibeamte berichteten von den Ermittlungen direkt im Anschluss an die Tat. Ein Zeuge habe den Vorfall an der Information in der Bahnhofshalle gemeldet. Daraufhin sei die Bundespolizei verständigt worden, die Zeugen befragt habe. Diese hatten laut Polizei ausgesagt, den Tathergang teilweise beobachtet und gehört zu haben. Die Angeklagte, so die Schilderung der Zeugen, habe „don’t touch me“ (fass mich nicht an) gerufen. Rettungskräfte hatten versucht, den Verletzten zu reanimieren, er wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er wenig später verstarb.
Noch am Tattag sei die Angeklagte in der Polizeiinspektion Landstuhl erschienen, berichteten Polizisten. Die Frau habe geschildert, dass sie von einem Mann sexuell belästigt worden sei, sich dann mit einem Messer gewehrt habe. Sie sei auf dem Revier kooperativ gewesen, habe die Tatwaffe, ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern und ihr Handy übergeben. Nach der Belehrung habe sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und nach einem Rechtsanwalt verlangt. Auf der Wache sei ihr auch eine Blut- und eine Urinprobe entnommen worden. Die Probe habe einen Wert von 0,0 Promille ergeben, der Drogentest habe allerdings auf die Einnahme von Amphetamin hingedeutet. Als man ihr vom Tod des 64-Jährigen berichtet habe, sei sie in Tränen ausgebrochen, schilderten die Beamten.
Verstorbener polizeibekannt: Fälle sexueller Belästigung
Die Ehefrau des Verstorbenen, die als Nebenklägerin auftritt, berichtete, ihr Mann sei Anfang der 1980er-Jahre nach Deutschland gekommen, habe eine Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert und bis 2021 ununterbrochen gearbeitet. 2022 folgte die Trennung, nachdem ihr Mann sie geschlagen habe. Wegen der gemeinsamen Kinder habe aber weiterhin Kontakt bestanden. Alle zwei Wochen habe er die Kinder sehen dürfen. Auch am Tatwochenende sei ein Treffen mit den Söhnen vereinbart gewesen. Von sexuellen Übergriffen ihres Mannes vor dem 29. Juni sei ihr nichts bekannt, sagte die Frau. Laut einem Auszug aus dem polizeilichen Informationssystem war der Verstorbene allerdings als Sexualstraftäter polizeibekannt. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 soll er insgesamt drei Mal wegen sexueller Belästigung auffällig geworden sein.
Auf Antrag des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit während der Verlesung des psychiatrischen Gutachtens der Angeklagten ausgeschlossen. Wie die Kammer berichtete, sei aber nicht von einer Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit auszugehen. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt käme daher nicht in Betracht.
Urteil soll am Freitag fallen
Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger kam zum Ergebnis, dass der Tod des 64-Jährigen auf einen einzigen Messerstich zurückzuführen sei, der die Aorta getroffen habe. Es müsse sich um einen kraftvoll ausgeführten Stich gehandelt haben. Verlesen wurde auch ein Polizeibericht zu einer Körperverletzung der Angeklagten gegenüber ihrer Mutter aus dem vergangenen Jahr. Diese hatte ein Betretungsverbot der Wohnung der Mutter zur Folge. Damit will die Nebenklage nachweisen, dass die Angeklagte zu Gewalttätigkeiten neigt.
Am Freitag wird die Verhandlung mit dem Jugendgerichtshilfebericht, den Plädoyers und der Urteilsverkündung fortgesetzt.